Mobberin von Spreitenbach macht einfach weiter
2017 hat sich Céline das Leben genommen. Sie war von einer 17-Jährigen bedroht worden. Diese mobbt weiter. Jetzt reden Célines Eltern.
«Die Geschichte von Céline, so dramatisch sie ist, zeigt auf, was durch Mobbing passieren kann», sagt ihr Vater Candid Pfister aus Spreitenbach AG. Erstmals nehmen die Eltern Stellung zu den tragischen Ereignissen im Jahr 2017. Damals hatte sich ihre 13-jährige Tochter das Leben genommen. Zuvor war sie von einer 17-Jährigen auf Instagram beleidigt und bedroht worden.
Die Justiz sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Cybermobbing und dem Suizid. Die 17-Jährige wurde wegen versuchter Drohung und Beschimpfung zu einer persönlichen Leistung verurteilt, ein weiterer Jugendlicher wegen Nötigung.
In der SRF-«Rundschau» von heute Mittwochabend wird publik, dass die Täterin nach Célines Tod einfach weitermachte. Bekannt war, dass die 17-Jährige kurz nach dem Suizid sogar aus der Jugendpsychiatrie einem anderen Mädchen ein Video schickte, in dem sie unter anderem sagte: «Hör mal zu, du kleine Nutte: Wir werden dich finden. Und zweitens, du wirst genauso sterben wie Céline!» Die Drohung blieb ohne Folgen.
«Ich verboxe dich, du kleine Schlampe»
Jetzt kommen neue Chat-Protokolle zum Vorschein. In den vergangenen Wochen schrieb die inzwischen Volljährige an ein Mädchen: «Ich reisse dir deine Pussy auf.» Oder: «Ich verboxe dich, du kleine Schlampe.» Gemäss der «Rundschau» ging das Opfer zur Kantonspolizei Zürich. «Doch sie schickten mich weg und sagten, dies seien keine Straftaten», sagt das Mädchen. Die Kantonspolizei bestreitet diese Darstellung und will erwähnt haben, dass das Mädchen keine Anzeige erstattete.
Jetzt fordern die Eltern von Céline die Politik zum Handeln auf. «Uns ist klar, unsere Tochter kommt nicht mehr zurück. Aber es muss sich etwas ändern», sagt Mutter Nadya Pfister. Es soll ein neuer Straftatbestand Cybermobbing eingeführt werden.
Cybermobbing als Straftatbestand?
In der Sendung kommt auch ein Strafrechtsprofessor zu Wort. Aus rechtlicher Sicht sei ein neuer Straftatbestand nicht nötig, sagt Jonas Weber. Cybermobbing sei abgedeckt durch die klassischen Straftatbestände wie Drohung, Beschimpfung oder Nötigung.
Kriminalpolitisch aber könnte es laut Weber sinnvoll sein. Ein Straftatbestand Cybermobbing könnte eine präventive Wirkung haben.
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