Am 1. August gedenken wir unserer grossartigen politischen Freiheiten. Was aber ist mit den Rechten der Auslandschweizer und Ausländer? Die Fussball-Doppeladler-Debatte war zwar purer Unsinn: Schweizer Tore mit Doppeladler sind klar besser als keine Tore. Trotzdem war sie wichtig. Sie öffnete die Diskussion über die Rechte von Doppelbürgern, Auslandschweizern und Ausländern.
Ein gewichtiges Problem ist, dass Auslandschweizer auf nationaler Ebene volles Mitbestimmungsrecht haben, aber keine Zahlpflichten. Das bringt schwerwiegende Fehlanreize. Weil die Zahl der Auslandschweizer wächst und die technischen Beteiligungshürden sinken, wird das Problem schnell grösser. So haben ihre Stimmen schon die Abstimmung über die heutige Ausgestaltung der Radio- und Fernsehgebühren entschieden, obwohl sie keine Gebühren zahlen müssen. Und da die grosse Mehrheit der Auslandschweizer Doppelbürger sind und auch in ihrem Wohnland Stimmrecht haben, wird auch der zentrale Grundsatz der Demokratie verletzt: «one man, one vote».
Das Argument, manche Auslandschweizer wollten später wieder einmal in der Schweiz leben, zieht nicht. Mit dem Argument müsste man alle Zürcher, die in einem anderen Kanton wohnen, in Zürich stimmen lassen, denn sie möchten ja vielleicht wieder einmal zurück nach Zürich ziehen. Tatsächlich aber verbietet es die Bundesverfassung, in einem Kanton Stimmrecht zu haben, wenn man in einem anderen Kanton lebt. Es gibt keinen Grund, weshalb das auf nationaler Ebene anders sein soll.
«Ihre andere Sicht auf die Welt kann sehr fruchtbar sein.»
Das Gesagte spricht aber nicht gegen politische Rechte für Auslandschweizer. Ganz im Gegenteil. Was die Auslandschweizer möchten und denken, ist natürlich wichtig. Ihre andere Perspektive auf die Welt und die Schweiz kann für die Schweiz und die Inlandschweizer sehr fruchtbar sein. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Dafür aber braucht es keine Mitbestimmung, sondern eine starke und institutionalisierte Mitsprache der Auslandschweizer. Dazu gehört: 1. volles Initiativ- und Referendumsrecht, 2. eigene Vertreter im Parlament mit vollem Rederecht, aber ohne Stimmrecht und 3. Teilnahme an Volksabstimmungen mit konsultativer Stimme.
Da es «nur» um Mitsprache geht, könnten die Teilnahmebedingungen technisch vereinfacht und so die Beteiligung der Auslandschweizer gesteigert werden. Wenn die Inländer sehen, dass die Auslandschweizer gute Argumente haben, würden sie diese natürlich in ihren Entscheiden berücksichtigen. Ganz ohne die mit Mitbestimmung verbundenen Gefahren würde so der Einfluss der Auslandschweizer wirklich fruchtbar.
Die gleiche Mitsprache sollte auch den Ausländern in der Schweiz gegeben werden. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. So sind Ausländer nicht gleich Ausländer und Auslandschweizer nicht gleich Auslandschweizer. Besonders lehrreich wäre es, ihre Stimme getrennt nach Aufenthaltsdauer in der Schweiz und im Ausland zu hören. So könnten acht Nationalratssitze vergeben werden, je zwei Sitze für Auslandschweizer bzw. Ausländer, die weniger bzw. mehr als fünf Jahre in der Schweiz oder im Ausland leben.
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Mitsprache statt Mitbestimmung
Auslandschweizer haben volles Stimmrecht, aber keine Zahlpflichten. Das wird zum gewichtigen Problem.