Mit Stinkefinger fing es an – Verhandlung abgebrochen
Ein 25-jähriger Schweizer erhielt von der kantonalen Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Dagegen erhob er Einsprache.

Der Sachverhalt: In der Silvesternacht 2016/2017 befand sich der 25-jährige Mann aus der Region mit seiner Freundin in Thun auf der Aarestrasse auf dem Trottoir und zeigte vorbeifahrenden Polizisten mit seiner rechten Hand den Stinkefinger. Das war eine Übertretung des kantonalen Strafgesetzes. Im Weiteren beschimpfte der Beschuldigte bei der Entlassung aus der Polizeikontrolle einen Polizisten mit den Worten «gruusige Siech».
Während der zweieinhalb Stunden später erfolgten Polizeikontrolle am Wohnort des Mannes ging dieser mit einer drohenden Haltung und wütendem Geschrei auf den Polizisten los. Er habe ihre Anweisungen ignoriert und sich äusserst aggressiv verhalten, sagten der Polizist und die Polizistin, die als Straf- und Zivilkläger aufgetreten waren, am Donnerstag bei der Befragung durch Gerichtspräsidentin Nathalie Fritz aus. Trotz Einsatz des Pfeffersprays und eines Einsatzstockes habe der Mann nicht vom Polizisten abgelassen.
Beschuldigungen weitgehend bestritten
Der Vorfall bescherte dem Beschuldigten einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland. Er wurde wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung sowie Übertretung des kantonalen Strafgesetzes schuldig erklärt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu je 30 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren.
Ferner wurden eine Verbindungsbusse von 210 Franken, eine Busse von 100 Franken sowie Gebühren von 500 Franken verhängt. Die Forderungen der Privatklägerschaft verwies die Staatsanwaltschaft auf den Zivilweg. Der Mann erhob Einsprache, weil er die Vorwürfe weitgehend bestritt. Er erschien mit seinem Verteidiger vor Gericht. Der Polizist und die Polizistin hatten ebenfalls einen Anwalt beigezogen.
Stinkefinger gezeigt oder nicht?
Aufgeweckt durch die Geschehnisse vor ihrem Haus, kamen schliesslich der Vater und die Mutter des Mannes hinzu, wo sie ein Handgemenge feststellten. Sie wurden als Zeugen zum Ablauf des Geschehens befragt. Der Vater bezweifelte, dass der Sohn tatsächlich den Stinkefinger gezeigt habe, da es nachts und aus dieser Entfernung fraglich sei, ob man dies einwandfrei feststellen könne. Und der Verteidiger wollte wissen, wie es möglich sei, mit der gleichen Hand eine Zigarette zu halten und gleichzeitig den Stinkefinger zu zeigen. Der Polizist erbrachte den Beweis an Ort und Stelle.
Erwähnt wurde zudem eine vermutete Waffe, weil in der Aarestrasse ein schussähnliches Geräusch gehört worden war. Die Waffe entpuppte sich schliesslich als Konfettipistole, welche der Mann am Donnerstag vorlegte.
Fortsetzung folgt – mit der Freundin
Der Verteidiger beantragte die Befragung weiterer Personen, unter anderem der Freundin des Beschuldigten, die bisher Aussagen verweigert hatte. Die Richterin gab dem Begehren auch im Hinblick auf die vorgerückte Zeit statt. So wurde die Verhandlung abgebrochen. Der Termin der Fortsetzungsverhandlung ist noch nicht festgelegt.
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