Miss-Schweiz-Demonstranten sollen zur DNA-Probe
Die Proteste am Rande der Miss Schweiz Wahl sorgen weiter für Schlagzeilen. Die Demonstranten sollen zur DNA-Probe erscheinen. Dies wurde bereits in der Wahlnacht von der Staatsanwaltschaft entschieden.
Der Sitz-Streik an der Miss-Schweiz-Wahl auf dem Bundesplatz vom 11. Oktober dauerte nur wenige Minuten und hat nun wohl ein wochenlanges Nachspiel: Laut «Blick» sollen nun sechs Demonstrierende dazu aufgefordert worden sein, eine DNA-Probe abzugeben.
Die Kantonspolizei Bern bestätigt auf Anfrage von Redaktion Tamedia, dass sechs erwachsene Personen zur erkennungsdienstlichen Massnahme aufgeboten worden seien. Dies sei im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens erfolgt. Vor dem Hintergrund des andauernden Verfahrens werden keine weiteren Auskünfte gegeben.
«Blick» liege das Aufgebot zur DNA-Entnahme vor. Einer 20-jährigen Aktivistin werde darin vorgeworfen, Polizeiarbeit massiv behindert zu haben, weil sie an der Sitzblockade teilnahm. Ein weiterer Teilnehmer der Demonstration müsse zum DNA-Test, weil er die Polizeikontrolle massiv gestört habe.
Bereits in der Wahlnacht entschieden
Christof Scheurer, der Informationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft, bestätigt dies gegenüber Redaktion Tamedia telefonisch. Den Entscheid, Personen zur erkennungsdienstlichen Erfassung aufzubieten, habe die Pikett leistende Staatsanwaltschaft noch in der Wahlnacht getroffen, aufgrund des ihr telefonisch zur Kenntnis gebrachten Sachverhalts.
Fallbezogene Details kommentiert Scheurer nicht, da die Verhandlungen noch laufen. Mit den DNA-Proben bestünde die Möglichkeit, allfällige Zusammenhänge mit anderen Delikten herzustellen.
Meinungen der Berner Politik geteilt
Christa Ammann, Stadträtin der Alternativen Linken, die selber nicht bei der Demonstration vor Ort war, verurteilt diese Massnahme: «Es ist nicht verhältnismässig für einen passiven Sitzstreik.» Die Personalien der verhafteten Demonstranten würden ja bereits vorliegen, weshalb es auch noch eine DNA-Probe brauche, fragt sie sich. «Vielleicht sollen diese jungen Leute einfach eingeschüchtert werden», erklärt sie weiter.
Gleicher Meinung ist auch der GFL-Stadtrat Manuel C. Widmer:
Anderer Meinung ist Rudolf Friedli, Stadtrat und Präsident SVP Stadt Bern: «Ich finde es gut, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft gründlich sind.» Die Staatsanwaltschaft handle im Rahmen des Strafprozessrechts. Das Gesetz lasse DNA-Proben für die sechs Demonstranten offenbar zu, sonst würde die Staatsanwaltschaft diese Proben gar nicht anordnen.
Ob solche Proben verhältnismässig seien, habe die Staatsanwalt sicher geprüft. Friedli schliesst mit: «Wer nichts Strafbares gemacht hat, muss sich auch nicht fürchten.»
Schreiben der Kantonspolizei letzte Woche eingetroffen
In der Wahlnacht vom 11. Oktober wurden 20 Demonstrierende, teils Minderjährige, zur Kontrolle auf die Polizeiwache beim Waisenhausplatz gebracht. Betroffene berichteten in der Woche nach der Wahl, dass sie sich bei der Kontrolle nackt ausziehen mussten. Dieser Einsatz wurde kritisiert, weshalb die Kantonspolizei eine Untersuchung eingeleitet hat, um die Verhältnismässigkeit des Einsatzes zu prüfen.
Hier liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft: «Das Schreiben der Kantonspolizei Bern ist erst letzte Woche bei der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingelangt», sagt Scheurer. Dieses werde nun geprüft. Ob sich daraus strafrechtlich relevante Sachverhalte ergeben werden – und welche –, sei hingegen noch völlig offen. Dementsprechend kann Scheurer auch keine Prognose abgeben, wann die Resultate vorliegen werden.
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