«Mindestpreise sind nicht zulässig»
Martin Beyeler, Professor für Bau- und Beschaffungsrecht an der Uni Freiburg, erklärt, warum Bundesämter bei Ausschreibungen keine Mindestpreise vorschreiben dürfen.

Martin Beyeler.
zvg
Herr Beyeler, darf die Bundesverwaltung bei Ausschreibungen von Aufträgen Mindestpreise vorschreiben? Martin Beyeler: Nein, das ist nicht zulässig, weil es gegen die gesetzlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Wirtschaftlichkeit verstösst. Einem Unternehmen, das günstiger anbieten könnte, würde diese Möglichkeit mit einem Mindestpreis genommen.