Migrationsamt findet keine Ärzte für Zwangsausschaffungen
Ohne medizinische Begleitung darf das Bundesamt für Migration keine Zwangsausschaffungen mehr durchführen. Allerdings findet das BFM keine Ärzte. Eine Zwischenlösung wirft nun Fragen auf.

Heikler Auftrag: Eine Familie von Asylbewerbern wird unter Polizeibegleitung aus der Schweiz geschafft.
Keystone
Das Bundesamt für Migration (BFM) hat ein Problem: Seit 2011 darf es Zwangsausschaffungen nicht mehr ohne Begleitung eines Arztes und eines ausgebildeten Sanitäters durchführen. Deshalb sucht es mittels öffentlicher Ausschreibung eine Institution, welche die medizinische Betreuung bei den jährlich rund 200 unfreiwilligen Rückschaffungen per Sonderflug übernimmt.