«Michael Jackson war bei bester Gesundheit»
Am zweiten Tag des Prozesses gegen den früheren Leibarzt von Popikone Michael Jackson hat der Konzertveranstalter der damals geplanten Comeback-Tour vor Gericht ausgesagt.
Beim Prozesses gegen Michael Jacksons Leibarzt hat der persönliche Assistent des Superstars ausgesagt, er habe in der Nacht als Jackson verstarb einen Anruf des Hauptangeklagten Conrad Murray erhalten. Der Assistent Michael Amir Williams sagte am Mittwoch vor Gericht in Los Angeles aus, er sei von Murray jedoch nicht aufgefordert worden, den Notarzt zu rufen. Der Arzt habe ihm lediglich mitgeteilt, dass es Jackson schlecht gehe.
Daraufhin habe Williams einen Mann vom Sicherheitsdienst zum Schlafzimmer des angemieteten Hauses bestellt, in dem Murray Jackson mit dem Betäubungsmittel Propofol behandelte, das Jackson regelmässig als Einschlafhilfe genutzt haben soll. Der Anwalt des angeklagten Arztes argumentiert, dass sich Jackson die tödliche Überdosis selbst verabreichte, während Murray gar nicht im Raum gewesen sei.
Jackson hat tatkräftig mitgewirkt
Bereits vor Williams sagte der Konzertveranstalter der damals geplanten Comeback-Tour aus. Der leitende Angestellte der Konzertagentur AEG Live, Paul Gongaware, erklärte, Jackson sei bei einer der letzten Konzertproben zwei Tage vor seinem Tod bei bester Gesundheit gewesen und habe tatkräftig gewirkt.
Mit der Vorladung Gongawares wollte die Anklagevertretung offenbar aufzeigen, wie intensiv sich Jackson und sein damaliger Arzt Conrad Murray vor Jacksons Tod am 25. Juni 2009 auf die Konzerttour vorbereiteten. Gongaware sagte aber auch, dass Jackson mehrere Proben verpasst habe.
Eine Mitarbeiterin der Konzertagentur, Kathy Jorrie, sagte zudem aus, Murray habe Tage vor dem Tod des Sängers noch um die Bereitstellung einer Herzkreislaufmaschine in der Konzerthalle in London gebeten, sollte dort keine solche Maschine zur Verfügung stehen. «Dr. Murray sagte mir Michael Jackson sei bei bester Gesundheit, in sehr guter Verfassung», fügte Jorrie hinzu.
Murray ist des Totschlags ohne Vorsatz angeklagt. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen dem Arzt eine vierjährige Haftstrafe und der Entzug seiner Lizenz.
dapd/pbe
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch