Vorstösse im Gesetz verankertMeldepflicht für Chefarztlöhne, Möglichkeit einer vertraulichen Geburt
Der Grosse Rat hat am Mittwoch die umstrittene Teilrevision des Spitalversorgungsgesetz abgesegnet. Sie enthält drei brisante Neuerungen.

Die Berner Spitäler müssen dem Kanton künftig die Löhne ihrer Chefärztinnen und Chefärzte melden. Dies ist eine von drei Neuerungen im Spitalversorgungsgesetz, das der Grosse Rat am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat.
Mit der im Grossen Rat unbestrittenen Teilrevision werden parlamentarische Vorstösse in Gesetzesartikel gegossen. So müssen die Listenspitäler den Behörden in anonymisierter Form die Chefarztlöhne melden. Dazu gehören auch variable Vergütungen wie Honorare oder Antritts- und Abgangsentschädigungen.
Weiterhin reduzierte Mieten in Psychiatriekliniken
Neu im Gesetz geregelt ist auch die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Dabei müssen die Spitäler sicherstellen, dass das soziale Umfeld der betroffenen Frau auf deren Wunsch keine Kenntnis einer Geburt erhält. Der Kanton entschädigt die Spitäler für den Mehraufwand mit einer Pauschale.
Schliesslich wird eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, damit der Kanton bei den Psychiatriekliniken weiterhin auf Baurechtszinsen verzichten und reduzierte Mieten gewähren kann.
Diese Praxis gilt für die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), das Psychiatriezentrum Münsingen und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland-Berner Jura seit 2017. Damals wurden die Institutionen in Aktiengesellschaften umgewandelt.
Diskriminierungsfreie Rettungspflicht
Für Diskussionen sorgte einzig ein Passus zur Rettungspflicht der regionalen Rettungsdienste. Das Gesetz hält fest, diese Rettungspflicht sei diskriminierungsfrei zu erbringen, insbesondere unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten.
Samantha Dunning (SP/Biel) wollte diese Aufzählung im zweisprachigen Kanton Bern mit dem Kriterium «Sprache» ergänzen. Die Ratsmehrheit erachtete dieses Anliegen mit dem Kriterium der «Herkunft» als erfüllt und lehnte den Änderungsantrag mit 98 zu 46 Stimmen ab.
Das Parlament brachte die Revision in einer Lesung unter Dach. Das Datum des Inkrafttretens wird vom Regierungsrat bestimmt.
SDA/sih
Fehler gefunden?Jetzt melden.