Kommentar: Die Steuerspione gehören vor Gericht gestellt
Wenn aus Deutschland heraus tatsächlich Aufträge erteilt worden sind, die darauf abzielten, Informationen der Credit Suisse auszuspähen, so sind die beteiligten Steuerspione vor Gericht zu stellen.
Die Meldung vom Haftbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft gegen drei deutsche Steuerfahnder hat übers Wochenende in unserem nördlichen Nachbarland ein gewaltiges Echo ausgelöst. Während CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble das Vorgehen der Schweizer Justizbehörden als nachvollziehbar wertete, überschlugen sich die Kommentare der rot-grünen Opposition. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin etwa bezeichnete den Vorgang als bodenlosen Skandal, und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) – die zur Fahndung ausgeschriebenen Steuerfahnder arbeiten für ihr Bundesland – nannte es einen ungeheuerlichen Vorgang, dass ihre Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt würden.
Interessanterweise bewegen sich die deutschen Steuerfahnder auch im eigenen Land auf dünnem Eis. Selbst in Deutschland, wo man bei der Jagd auf Steuersünder unzimperlich vorgeht, ist höchst umstritten, ob sich der Staat zur Durchsetzung der Gesetze rechtlich zweifelhafter Methoden bedienen darf. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr in diesem Zusammenhang eine wichtige Grenze gezogen. Das oberste Gericht erlaubte damals zwar, dass angekaufte Daten über Steuersünder für Ermittlungen genutzt werden dürfen. Die Richter sprachen damals aber ausdrücklich von Daten, die «lediglich entgegengenommen und weitergeleitet, deren Herstellung, Beschaffung oder Erfassung aber nicht veranlasst wurden».