Beratungshotline zum ErbrechtMeine Mutter hat mich enterbt – was kann ich machen?
Steht Erbrecht auf dem Programm, so laufen die Drähte unserer Beratungshotline heiss. Hier elf spannende Antworten unserer Experten.

1. Ich hatte kurz vor dem Tod meiner Mutter Streit mit ihr. Im Testament steht nun, dass ich enterbt bin und nun alles mein Bruder erhält. Wir haben keine weiteren Verwandten. Was kann ich tun?
Eine Enterbung ist nur ganz selten zulässig, und sie muss im Testament immer begründet werden. Sie ist beispielsweise möglich, wenn Sie versucht hätten, die Mutter umzubringen. Streit reicht jedoch nicht aus. Erheben Sie gegen das Testament nach dessen Eröffnung Einsprache, und fechten Sie die Enterbung an. Dann müssen Sie innert eines Jahres ab Kenntnis über den Inhalt des Testaments eine Herabsetzungsklage anheben und die Verletzung des Pflichtteils geltend machen. Das erfolgt durch die Einleitung eines Schlichtungsgesuchs. Die Beweislast für die Richtigkeit des Enterbungsgrundes trägt Ihr Bruder. Kann er diesen Beweis nicht erbringen, so erhalten Sie den Pflichtteil.