Meienegg: Heimatschutz in Kampflaune
Die Stadt Bern plant einen Teilabbruch der Siedlung Meienegg in Bümpliz. Nun droht der Heimatschutz mit rechtlichen Schritten.

Der Berner Heimatschutz mischt sich energisch in ein heikles Baugeschäft in der Stadt Bern ein. Er fordert laut einer Mitteilung den Abbruch des Planungsverfahrens für den Teilabriss der architekturhistorisch wertvollen Siedlung Meienegg in Bern-West.
Die Meienegg, 1949 erbaut und deshalb in die Jahre gekommen, ist die erste genossenschaftliche Wohnsiedlung der Stadt Bern und ein Werk des Architektenpaars Hans und Gret Reinhard. Die Siedlung ist als erhaltenswert eingestuft und müsste nun trotzdem erneuert werden.
Eine Erneuerung würde aber bedeuten, dass die heute kleinen, günstigen, kaum sanierungsfähigen Wohnungen wohl grösser und teurer würden, womit die sozial schwächer gestellten Menschen, die heute in ihnen leben, verdrängt würden.
Vor dieser heiklen Ausgangslage fällte die Berner Stadtregierung vor wenigen Monaten einen Kompromissentscheid, der niemanden glücklich macht. Gemäss diesen Plänen dürfte die Siedlungseigentümerin, die Genossenschaft Fambau, drei Viertel der Siedlung abreissen und neu bauen, obschon sie am liebsten die ganze Siedlung ersetzen würde.
Ein Viertel der Häuser würde laut der Stadtregierung als Zeitzeugen erhalten – obschon laut Denkmalpflege die komplette Erhaltung der Siedlung die einzige Option ist. Der städtische Denkmalpfleger jedenfalls nahm in dieser Zeitung schon früher ablehnend gegenüber dem ins Auge gefassten Teilabriss Stellung.
Der Berner Heimatschutz unterstützt nun öffentlich den Denkmalschützer. Eine Stadtregierung, die sich die Erhaltung günstigen Wohnraums auf die Fahnen geschrieben habe, könne nicht zulassen, dass «sich der soziale Verdrängungsprozess in der Meienegg fortsetzt», lässt sich Enrico Riva, Präsident des Heimatschutzes, zitieren.
Der Schweizerische Heimatschutz habe die Meienegg auf die rote Liste gesetzt, um sie vor dem Abriss zu bewahren. In einem Schreiben an Gemeinderat und Stadtpräsident droht der Heimatschutz gar rechtliche Schritte an, wenn die Planung für den Teilabriss nicht umgehend gestoppt werde.
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