Mehrjährige Freiheitsstrafen für Schlafzimmerräuber
Sie waren vor zwei Jahren im Kanton Zürich in mehrere Wohnungen eingedrungen und hatten darin schlafende Personen überfallen. Nun sind drei Männer zu 9 bis 12 Jahren Haft verurteilt worden.
Das Bezirksgericht Dietikon hat heute drei Schlafzimmerräuber zu Freiheitsstrafen von bis zu 12 Jahren verurteilt. Das Trio hatte vor zwei Jahren in verschiedenen Zürcher Ortschaften schlafende Personen in ihren Wohnungen überfallen, gefesselt, bedroht und bestohlen.
Das Gericht sprach die drei Beschuldigten der mehrfachen qualifizierten Raubes für schuldig. Die höchste Strafe von 12 Jahren erhielt ein 24-jähriger Sanitärinstallateur aus Deutschland. Er war an allen vier Überfällen beteiligt und hatte zwei Opfer mit einem Messer verletzt.
Grosse kriminelle Energie
11 Jahre Freiheitsentzug kassierte ein 23-jähriger Familienvater aus Angola. Auch er war bei allen Raubtaten dabei. Ein 25-jähriger Schweizer kam mit 9 Jahren Freiheitsentzug davon. Er war nach zwei Einbrüchen ausgestiegen.
Die Angeklagten seien zielgerichtet vorgegangen und hätten dabei eine grosse kriminelle Energie an den Tag gelegt, sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung. Die Täter hätten Messer eingesetzt und Sturmhauben getragen. Zudem hätten sie nie die Flucht ergriffen, als sie auf die schlafenden Opfer gestossen seien.
Opfer grausam behandelt
Beim ersten Überfall in Schlieren gingen die Richter zudem von einer grausamen Behandlung des Opfers aus. Die Täter hatten den Geschädigten gefesselt und unter ein Klavier gelegt. Er musste danach über 17 Stunden ausharren, bevor er von der Polizei befreit werden konnte. Er trug schwere Handverletzungen davon.
Der Staatsanwalt zeigte sich nach der Urteilseröffnung mehrheitlich zufrieden, obwohl er mit 12, 15 und 16 Jahren Freiheitsentzug bedeutend höhere Sanktionen gefordert hatte. Die Verteidiger dagegen hatten für bedeutend mildere Strafen plädiert. Sie stellten ein grausames Tatvorgehen in Abrede.
Die drei Angeklagten hatten im Frühjahr 2010 in Schlieren, Opfikon und Uster vier Überfälle begangen. Sie brachen jeweils in der Nacht in die Wohnungen der Opfer ein und überraschten diese im Schlaf.
SDA/rbi
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