Ohne Masken im FitnessstudioMassnahmengegner blitzt auf ganzer Linie ab
Die Covid-19-Verordnung schien für den Betreiber eines Fitnessstudios nicht zu gelten. Gegen die juristischen Folgen wehrte sich der Emmentaler – ohne Erfolg.

Schwitzen hinter Masken? Das kam für den Betreiber eines Fitnessstudios im Emmental nicht infrage.
Symbolfoto: Gaëtan Bally (Keystone)
Er hat den Sinn hinter den vom Bundesrat angeordneten Massnahmen ganz offensichtlich nicht verstanden. Sonst wäre der Emmentaler seinerzeit nicht mit einer gehäkelten Maske vor dem Regionalgericht aufgekreuzt. Das war im Oktober 2021, als die Covid-19-Verordnung noch voll in Kraft war.