Mann stirbt nach Wespen-Attacke – Imker verurteilt
Ein 35-Jähriger wurde im Herbst 2012 gerufen, um ein Wespennest zu zerstören. Der Fall wird wohl das Bundesgericht beschäftigen.

Die Berufungskammer des Genfer Polizeigerichts hat die Verurteilung eines Imkers wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Der Mann hatte 2012 ein Wespennest zerstört, worauf die Insekten einen Nachbarn angriffen, der an den Folgen der Stiche starb.
Das Drama hatte sich am 27. September 2012 ereignet. Der heute 35-jährige Imker war von einem Paar gerufen worden, um ein Wespennest aus einem Topf zu beseitigen. Der Wespenschwarm griff während der Aktion die Nachbarn des Paares an, die sich auf ihrem Balkon aufhielten.
Ein 70-jähriger Mann wurde 15-mal gestochen und starb zwei Tage später im Spital an den Folgen eines anaphylaktischen Schocks. Seine Frau wurde ebenfalls gestochen, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Sorgfaltspflicht verletzt?
Das Genfer Polizeigericht war der Auffassung, dass der Imker beim Zerstören des Wespennests seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. So habe er beispielsweise die Nachbarn nicht vorgängig über sein Vorhaben informiert, obwohl er aufgrund seines Berufes um die Gefährlichkeit der Wespen gewusst habe.
Ausserdem warf das Gericht dem Imker vor, die denkbar schlechteste Tageszeit für die Aktion gewählt zu haben. Um die Mittagszeit seien die Wespen erfahrungsgemäss am aggressivsten, hielt das Gericht fest.
Schadenersatzzahlung
Die Tatsache, dass das Opfer allergisch gewesen sei, habe keinen Einfluss auf den Sachverhalt. Der Imker wurde vom Polizeigericht folglich wegen fahrlässiger Tötung und einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Franken und zu einer Schadenersatzzahlung von 66'000 Franken verurteilt. Dieses Urteil hat die Berufungskammer nun bestätigt.
«Wir gehen sehr wahrscheinlich vor Bundesgericht», kündigten die Anwälte des Imkers, Yaël Hayat und Olivier Cramer, am Dienstag an. Sie finde diese Verurteilung aussergewöhnlich streng, da bei dieser Geschichte etwas Schicksalhaftes, Unkontrollierbares mitspiele, präzisierte Hayat. Ihres Wissens gebe es bisher kein Urteil, das wilde Tiere betreffe.
SDA/woz
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