Luegarena: Rückbau bis Mitte April
Bauherr Jörg Moser will den Entscheid des Bundesgerichts umsetzen und nennt einen Zeitpunkt. «Verhältnismässig» findet der Gemeinderat den Vorschlag und zeigt sich kulant.

Es bleibt dabei: Die Metallträgerkonstruktion der Erlebnisbühne Lueg muss abgebrochen werden. Die Frage war bislang nur, bis wann. Ende Dezember lief die Frist ungenutzt aus, die dem Lueg-Besitzer und Bauherrn Jörg Moser dafür eingeräumt worden war.
Hintergrund dieses Ultimatums ist ein Entscheid des Bundesgerichts, das den Bau der Überdachung als illegal eingestuft hatte. Betroffen ist die Storenkonstruktion; Schwingplatz und Tribüne sind von der Wiederherstellung nicht betroffen.
Offen war bislang also, ob Moser selbst den Auftrag für den Abriss erteilt. Oder ob er der Verfügung keine Folge leistet, was die Gemeinde ins Spiel gebracht hätte: Sie hätte stattdessen aktiv werden und eine sogenannte Ersatzvornahme tätigen müssen.
Vorbereitung verlangt Zeit
Die jüngste Mitteilung aus Heimiswil zeigt, dass das offenbar nicht nötig sein wird: Nach letzten Abklärungen mit Vertretern der kantonalen Behörden sei nun klar, wie es weitergehe, hält der Gemeinderat fest. In der Zwischenzeit nämlich habe der Bauherr schriftlich mitgeteilt, dass er den Rückbau bis spätestens Mitte April ausführen werde.
Die Wetterverhältnisse auf der tief verschneiten Lueg lassen aktuell keine Bauarbeiten zu, und der Rückbau benötige «eine gewisse Vorbereitungszeit», argumentiert der Gemeinderat.
Daher sei der Abschluss der Arbeiten bis April aus Sicht der Behörde «realistisch und verhältnismässig». Aufgrund Mosers schriftlicher Rückmeldung «zeigt die Gemeinde eine gewisse Kulanz»: Sie passt ihren Zeitplan für die Ersatzvornahme an. Gleichzeitig macht die Behörde aber unmissverständlich klar: Werden die Arbeiten nicht wie angekündigt ausgeführt, wird die Baupolizeibehörde im April die sofortige Ersatzvornahme veranlassen.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch