Lotto-Millionen für Verdingkinder und Versorgte
Bis in die 1980er Jahre hinein waren Menschen wegen «Arbeitsscheu» oder «Liederlichkeit» ohne Verfahren weggesperrt worden. Sie sollen nun rasch Geld erhalten – denn es eilt.

Ein Soforthilfefonds soll die finanzielle Not der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen lindern. Dieser soll mit 5 Millionen Franken aus Lotteriegeldern gespeist werden, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Montag mitteilte. Die Beiträge der Kantone an den Fonds sollen entsprechend der Bevölkerungszahl bemessen werden. Zusammen mit Zuwendungen anderer Organisationen sowie mit Spenden Privater soll der Soforthilfefonds über insgesamt 7 bis 8 Millionen Franken verfügen.
Die Leistung von Soforthilfe hatte der Runde Tisch für die Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen letzten Herbst empfohlen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat den Vorschlag nun in Absprache mit dem Präsidenten der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) den Kantonsregierungen vorgelegt.
Soforthilfe schon im Sommer
Beim Soforthilfefonds handelt es sich um eine Übergangslösung bis zur Schaffung eines Härtefall- oder Solidaritätsfonds, die keine neue gesetzliche Grundlage braucht. Grund für das rasche Vorgehen ist das teilweise hohe Alter der Betroffenen.
Laut BJ soll die Soforthilfe bereits in diesem Sommer anlaufen. Eingerichtet und verwaltet werden soll der Fonds von der Glückskette. Vorgesehen ist eine einmalige finanzielle Hilfe für Opfer in Notsituationen. Anders würden Härtefall- oder Solidaritätsfonds funktionieren, die vom Runden Tisch derzeit vertieft geprüft werden.
Aus einem Härtefallfonds würden Personen Leistungen erhalten, die aufgrund einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme traumatisiert oder sozial, gesundheitlich oder wirtschaftlich schwer beeinträchtigt worden sind und die heute noch in einer schwierigen Situation leben.
Aus einem Solidaritätsfonds würden alle Personen finanzielle Leistungen erhalten, gegen die aus heutiger Sicht zu Unrecht eine fürsorgerische Zwangsmassnahme angeordnet worden ist. Beide Massnahmen brauchen laut BJ jedoch eine neue gesetzliche Grundlage, was mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte.
Die Höhe allfälliger Entschädigungen für ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Massnahmen ist nicht bekannt. Die Opferorganisationen hatten im Vorfeld des ersten Runden Tisches im Juni konkrete finanzielle Forderungen gestellt: Die Nothilfe soll sich auf je 10'000 Franken belaufen, die Entschädigung auf 120'000 Franken pro Opfer in Form einer Zusatzrente.
Willkür und Missbrauch
Bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts hinaus wurden in der Schweiz zahlreiche Kinder aus armen Familien an Bauernbetriebe verdingt. Oft wurden die Verdingkinder dabei auch Opfer von Missbrauch. Administrativ versorgt wurden Menschen noch bis zu Beginn der 1980er-Jahre. Der Behördenwillkür waren beispielsweise Frauen ausgesetzt, die unverheiratet schwanger wurden, oder junge Männer, die als «arbeitsscheu» eingestuft wurden.
Seit Dezember 2012 existiert nun eine Anlaufstelle für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, zu denen auch Zwangssterilisierte und Zwangsadoptierte gehören. Alt Ständerat Hansruedi Stadler (CVP/UR) war mit der Aufgabe betraut worden, zwischen den Betroffenen und den Behörden zu vermitteln.
Volksinitiative wird geprüft
Das Parlament arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer. Dieses soll das Unrecht anerkennen, aber auch die Grundlage für eine Expertenkommission schaffen, die das düstere Kapitel Schweizer Geschichte aufarbeiten soll. Die Betroffenen oder deren Angehörige sollen zudem einfachen Zugang zu ihren Akten erhalten.
Nicht im Gesetz enthalten ist jedoch eine Rechtsgrundlage für die finanzielle Entschädigung. Der Bundesrat und auch die Mehrheit des Nationalrats sind der Meinung, dies sei nicht Sache des Bundes, da das Unrecht von Kantonen und Gemeinden begangen worden sei.
Die Guido Fluri Stiftung, die sich für die Opfer einsetzt, prüft deshalb eine Volksinitiative. Der Nationalrat hat die Vorlage in der letzten Wintersession gutgeheissen - gegen die Stimmen eines Grossteils der SVP-Fraktion. Als nächstes ist der Ständerat am Zug.
SDA
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