Licht an am Steuer auch am Tag
Ab dem 1. Januar müssen Autofahrer auch tagsüber mit Licht fahren. Wer dies nicht tut, riskiert eine Busse von 40 Franken. Eingeführt hat der Bundesrat auch das Alkoholverbot für Berufschauffeure und Neulenker.

Der Bundesrat hat das zweite Massnahmenpaket des Programms «Via sicura» mit weiteren Verschärfungen der Verkehrsregeln auf den 1. Januar in Kraft gesetzt, wie das Verkehrsdepartement (Uvek) am Freitag mitteilte. Einzelne Verschärfungen gelten allerdings erst ab Juli 2014 oder ab 2015, da die Kantone mehr Zeit für die Umsetzung verlangten.
Das Licht-Obligatorium gilt für alle Motorwagen und Motorräder, also für Personenwagen, Liefer- und Lastwagen sowie für Cars. Ausgenommen sind Velos, E-Bikes und Mofas sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.
Nulltoleranz für Chauffeure und Neulenker
Faktisch kein Alkohol mehr am Steuer erlaubt sein wird künftig Berufschauffeuren, Neulenkern, Fahrschülern, Fahrlehrern sowie Begleitpersonen bei Lernfahrten. Weitere neue Regeln für alkoholisierte Fahrer gelten aber erst ab dem 1. Juli 2014: Wer mit mehr als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration erwischt wird, muss künftig seine Fahreignung durch einen Arzt abklären lassen.
Sogar erst auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt hat der Bundesrat den obligatorischen Rückgriff der Haftpflichtversicherungen bei Raserunfällen sowie Unfällen mit Alkoholisierten. Wenn ein Unfallverursacher deutlich zu schnell gefahren ist oder alkoholisiert war, muss die Versicherung künftig für Schäden auf ihn Rückgriff nehmen.
Als weitere Neuerungen gilt ab dem 1. Januar die Halterhaftung für Ordnungsbussen: Kann der Täter oder die Täterin nicht ausfindig gemacht werden, haftet künftig der Fahrzeughalter für die Busse.
Kantone nicht bereit
In einem ersten Paket von «Via sicura» waren auf Anfang 2013 namentlich schärfere Regel gegen das Rasen eingeführt worden. So können die Behörden neu Raserfahrzeuge beschlagnahmen, es gelten verschärfte Regeln beim Ausweisentzug und höhere Mindeststrafen.
Wegen Verzögerungen bei den Kantonen hat der Bundesrat aus dem einen Paket zwei Pakete gemacht. Zu den weiteren Massnahmen, die erst auf 2015 in Kraft treten, gehören vor allem die neuen Auflagen zur Abklärung der Fahreignung.
Senioren sollen demnach nur noch von eigens ausgebildeten Ärzten oder Psychologen auf ihre Fahrtauglichkeit untersucht werden. Den Kantonen gelang es aber nicht, die nötige Anzahl Ärzte rechtzeitig auszubilden.
Weitere Neuerungen, die sich verspäten, sind die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkern, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie der beweissichere Atem-Alkoholtests.
SDA/wid
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