«Lex Fahrende»: Wegweisungen nur bei vorhandenem Transitplatz
Die Behörden sollen Fahrende nur dann wegweisen dürfen, wenn ein Transitplatz zur Verfügung steht. Das schlägt die Sicherheitskommission des Grossen Rats vor.

Wenn die Polizei illegal campierende Leute wegweisen will, soll sie das künftig nur tun können, wenn für diese ein Transitplatz vorhanden ist. Das schlägt die Sicherheitskommission (SiK) des bernischen Grossen Rats vor der zweiten Lesung des bernischen Polizeigesetzes vor.
Wie der Grosse Rat am Donnerstag mitteilte, beantragt die SiK dem Kantonsparlament weiter, dass Wegweisungen illegal Campierender schriftlich vor Ort verfügt werden müssen. Die Kantonspolizei soll dann das Gelände räumen können, aber nicht müssen, wenn die Camper nicht innerhalb von 24 Stunden gegangen sind.
Mit der vorgesehenen «kann»-Formulierung habe die Polizei Handlungsspielraum, findet die SiK. Die Polizei erhalte aber eine Handhabe und Wegweisungsverfahren könnten im Vergleich zu heute deutlich beschleunigt werden.
Die Bestimmung, wonach ein Transitplatz vorhanden sein muss, ermögliche es der Polizei, Wegweisungen auch umzusetzen. Ausserdem werde der Druck zur Schaffung von Transitplätzen erhöht.
Für eine Kommissionsminderheit löst die vorgesehene Regelung das Problem nicht, sondern erhöht den Druck auf die Polizei. Diese solle nicht entscheiden müssen, ob ein Gelände geräumt werden soll oder nicht. Die Polizei solle nur aufgrund eines richterlichen Entscheides handeln können und nicht selber entscheiden müssen.
Der Artikel sei auch demokratiepolitisch problematisch, weil es sich um eine Bestimmung handle, die eine Minderheit betreffe.
Im Januar zurückgewiesen
Das Berner Kantonsparlament hatte das totalrevidierte Polizeigesetz in der Januarsession dieses Jahres beraten. Es beschloss damals, den umstrittenen neuen Gesetzesartikel zur Wegweisung von illegal Campierenden für eine neue, vertiefte Beratung in die SiK zurückzugeben.
Mit «illegal Campierenden» sind insbesondere ausländische Fahrende gemeint. Handelt es sich doch um einen Gesetzesartikel, der als «Lex Fahrende» oder «Lex Wileroltigen» bekannt geworden ist, weil er oft mit Ereignissen von letztem Sommer in Wileroltigen in Zusammenhang gebracht wird.
Bekanntlich besetzten dort bis zu 500 ausländische Roma ein Feld am Rand der Autobahn A1 und strapazierten die Nerven der lokalen Bevölkerung. Die SiK schreibt in ihrer Mitteilung vom Donnerstag, es gehe nicht um eine «Lex Wileroltigen». Das Anliegen sei schon viel früher im Rahmen von Vorstössen von der Mehrheit des Grossen Rats anerkannt und an den Regierungsrat überwiesen worden.
Schon Mitte Januar lautete der Tenor im Grossen Rat, der neue Wegweisungsartikel gegen illegal Campierende solle allenfalls erst dann in Kraft treten, wenn im Kanton Bern genügend Transitplätze für Fahrende zur Verfügung stehen. Bekanntlich tut sich der Kanton Bern schwer mit der Schaffung von Transitplätzen für ausländische Fahrende.
Für Polizeistatus von Assistenten
Eine sehr deutliche Mehrheit der SiK spricht sich laut der Mitteilung nach wie vor dafür aus, dass auch Sicherheitsassistentinnen und -assistenten im Verkehrsdienst den Polizeistatus erhalten sollen. Das Anliegen wurde vom Grossen Rat in der ersten Lesung abgelehnt.
Für die Mehrheit der SiK gibt es keine Begründung für die ungleiche Behandlung der Sicherheitsassistenten. Alle Mitarbeitenden träten als uniformierte Polizistinnen und Polizisten auf und seien Teil des Corps. Es sei nicht richtig, zwei Kategorien zu schaffen. Die SiK beantragt deshalb dem Grossen Rat nochmals darüber zu entscheiden.
Schliesslich spricht sich die SiK einstimmig dagegen aus, dass auch Gemeinden ohne Ressourcenvertrag mit der Kantonspolizei Bussen erheben dürfen und Anzeigekompetenzen erhalten sollen. Der Grosse Rat hatte das Anliegen zur Prüfung an die Kommission zurückgewiesen. Für die Kommission würde eine Änderung des Artikels das System Police Bern grundsätzlich in Frage stellen.
Das Polizeigesetz wird in der Märzsession in zweiter Lesung vom Grossen Rat diskutiert und verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist für 1. Januar 2019 geplant.
SDA/nik
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