Leinenzwang: Das Urteil ist rechtskräftig
Die Gemeinde Bätterkinden zieht das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter. Damit bleibt es dabei: Im Limpachtal gibt es keine Leinenpflicht für Hunde.

In der Limpachebene, einem Gebiet an der Grenze der Kantone Solothurn und Bern, gilt auch künftig kein Leinenzwang für Hunde. Ein Teil des Limpachtals liegt auf Bätterkinder Boden. Die Gemeinde verfügte im Frühling 2013, dass Hunde dort an die Leine gehören. Nach einem längeren Rechtsstreit ist nun klar: Hunde dürfen im Limpachtal weiterhin frei herumlaufen. Die Gemeinde verzichtet darauf, ein entsprechendes Urteil des Berner Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen.