Leinenpflicht: Die Gemeinden werden sich hüten
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen eine Leinenpflicht beim Limpachkanal dürften Berner Gemeinden künftig davor zurückschrecken, Hundehalter einzuschränken.

Die Sicherheit der Menschen und der Naturschutz haben die Gemeinde Bätterkinden dazu bewogen, entlang des Limpachkanals eine generelle Leinenpflicht zu verfügen. Auf einem Gebiet, das immerhin fast ein Viertel der Gemeindefläche ausmacht. Doch das Berner Verwaltungsgericht beurteilt die Sache aufgrund von Beschwerden anders und sieht den Leinenzwang dort als nicht verhältnismässig an. Bätterkinden kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.