Leinenpflicht: Dämpfer für Gemeinde
Das Berner Verwaltungsgericht hat für die Hundehalter und gegen die Gemeinde entschieden. Eine generelle Leinenpflicht beim Limpachkanal in Bätterkinden sei nicht zulässig.

Ist eine generelle Leinenpflicht für Hunde sinnvoll oder nicht? Dieses Thema wird oft diskutiert und ist schon fast eine Glaubensfrage. Das Berner Verwaltungsgericht hat nun ein möglicherweise wegweisendes Urteil gefällt: Es hat einen Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Emmental umgestossen und eine Verfügung der Gemeinde Bätterkinden für nichtig erklärt. Das Statthalteramt hatte Anfang 2014 den Entscheid der Bätterkinder Behörden, entlang des Limpachkanals eine generelle Leinenpflicht für Hunde einzuführen, noch gestützt.