Lehrer müsste mit auf die Alp
Ein Elternpaar arbeitet den Sommer über auf einer Walliser Alp und wollte den Sohn mitnehmen. Doch das Paar darf den Vierjährigen nicht für ein halbes Jahr aus dem Kindergarten nehmen.

Ende August beginnt das neue Schuljahr. Auch der vierjährige Sohn eines Freiburger Elternpaars wird dann eingeschult. Die Eltern betreuen im Sommer auf einer Walliser Alp eine Herberge. Sie wollten den Sohn auch in den nächsten beiden Jahren mit auf die Alp nehmen – und stellten das Gesuch, ihn von Ende Mai bis Mitte Oktober für knapp 15 Unterrichtswochen aus dem Kindergarten nehmen zu können.
Die Mutter, die mit einem 40-Prozent-Pensum in der Herberge arbeitet und einen Universitätsabschluss hat, würde ihn in dieser Zeit unterrichten. Die kantonale Erziehungsdirektion lehnte dieses Ansinnen ab. Sie wies die Eltern darauf hin, dass sie den Schuleintritt um ein Jahr hinausschieben könnten. Die Eltern waren damit nicht einverstanden und zogen den Fall vor das Kantonsgericht. Doch auch dieses lehnt das Gesuch nun ab.
Pädagogischer Abschluss nötig
In seinem vor kurzem veröffentlichten Urteil schreibt das Gericht, dass die Eltern ihr Kind nicht unterrichten dürfen. Nach Vorgaben der Erziehungsdirektion benötigen Eltern für den Heimunterricht die dazu nötige berufliche und pädagogische Ausbildung. Anders gesagt: Die Eltern müssten ausgebildete Primarlehrkräfte sein, um Kinder von der ersten bis zur achten Klasse Harmos – bisher sechste Primarklasse – zu unterrichten. Oder sie stellen für den Heimunterricht jemanden mit den entsprechenden Diplomen ein.
Das Gericht ist auch auf die Frage eingegangen, ob der Junge beurlaubt werden könnte. Doch auch hier zeigte es sich strikt: Urlaube gebe es nur für ganz bestimmte Fälle wie beispielsweise Hochzeiten und Beerdigungen, ein wichtiges Religionsfest, einen wichtigen Sport- oder Kunstanlass, an dem das Kind aktiv teilnimmt; in der Oberstufe für Schnupperlehren. Und: «Urlaube direkt vor und nach den Schulferien werden nicht genehmigt.»
Die Schulbehörde sei streng bei der Frage von Urlauben, hält das Gericht fest. «Rein persönliche Gründe wie Freizeit, berufliche Verpflichtungen und Reisen sind in keinem Fall ein ausreichender Grund für einen Urlaub.» Eltern seien dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die Schule besuchten; «sie haben ihr Berufs- und Familienleben danach auszurichten». Laut Mediensprecherin Marianne Meyer hält die Erziehungsdirektion an ihrem strikten Kurs fest, um damit die Chancengleichheit in der Schule zu garantieren.
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