Lebenslänglich für Zwillingsmörderin: «Ein hartes Urteil»
Die 39-Jährige, die ihr Baby und ihre siebenjährigen Zwillinge getötet hat, wurde wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung verurteilt. Ihr Verteidiger kritisiert den Urteilsspruch.
Die Frau muss eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen. Dies hat das Bezirksgericht Horgen heute Dienstag entschieden. Damit folgt das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ihr Verteidiger Thomas Fingerhut ist entsprechend unzufrieden mit dem Urteil. Er bezeichnet es als sehr hart, wie der der Nachrichtenagentur Keystone sagt. Die Richter sind anderer Meinung: B. habe «ausserordentlich grausam gehandelt», als sie die Zwillinge tötete, begründeten sie die Strafe.
Die Verurteilte muss zudem ihrem Ex-Mann und Vater der Kinder eine Genugtuung von 225'000 Franken bezahlen – davon wurden bereits 150'000 Franken durch die Opferhilfe überwiesen.
Ambulante Therapie während Strafvollzug
Während des Strafvollzugs hat die 39-Jährige eine ambulante Therapie zu absolvieren. Bei einer stationären Massnahme müsste sie entlassen werden, falls die Therapie erfolgreich wäre und keine Rückfallgefahr mehr bestehen würde – unabhängig davon, wie lange die Therapie bereits gedauert hat.
Das Gericht folgt damit dem Antrag der Anklage. Verteidiger Thomas Fingerhuth wiederum wollte seine Mandantin nicht wegen Mordes, sondern ausschliesslich wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt sehen. Er plädierte für eine stationäre Massnahme, die sogenannte kleine Verwahrung.
Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann der oder die Inhaftierte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Da die nun Verurteilte bereits fünf Jahre in Haft ist, könnte sie in zehn Jahren ein solches Gesuch einreichen.
Geständnis nach jahrelangem Leugnen
Die Schweizerin hatte nach jahrelangem Leugnen im vergangenen Dezember gestanden, in der Nacht auf Heiligabend 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge erstickt zu haben. Während des Prozesses erklärte sie sich ausserdem verantwortlich für den Tod ihres erstgeborenen Töchterchens im Jahr 1999: Bis zu diesem Geständnis hatte man plötzlichen Kindstod angenommen.
Die Taten waren offenbar das Resultat von schweren Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit dem Fehlen einer inneren Instanz, welche Realität, Gefühle und Gedanken als solche erkennt und einordnet.
Bereits Anfang 2010 hatte das Zürcher Geschworenengericht die Frau wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Kassationsgericht hob später das Urteil wegen ungenügender Verteidigung auf. Weil das Geschworenengericht inzwischen abgeschafft ist, war neu das Bezirksgericht Horgen zuständig.
SDA/leu
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