Rote Chipkarte ersetzt blaues Kärtchen
Alle, die ab morgen ein GA oder Halbtax kaufen oder verlängern, erhalten den sogenannten Swiss Pass. Probleme gibt es zunächst mit den Partner- und Familien-GAs.
Ab dem morgigen Samstag erhalten alle SBB-Kunden, die ein Generalabonnement oder Halbtax kaufen oder ihr Abo verlängern, statt des gewohnten blauen Kärtchens die rote Chipkarte namens Swiss Pass.
Der Swiss Pass ist schweizweit gültig; sämtliche Transportunternehmen machen mit. Seit dem 1. Juni können SBB-Kunden bereits wählen, ob sie beim Kauf oder der Verlängerung ihres Abos einen Swiss Pass oder ein blaues Kärtchen wollen. Einige Tausend rote Chipkarten haben die SBB so schon verkauft, wie SBB-Mediensprecherin Lea Meyer sagte.
Der Swiss Pass enthält nebst dem Foto jeweils den Namen, die Kundennummer und das Geburtsdatum des Trägers. Die Infos zur Art des Abos und zum Ablaufdatum sind allerdings nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern zentral abgelegt.
Billettkontrolle wird aufwändiger
Um diese Daten abzufragen, muss bei einer Kontrolle der integrierte Chip mit einem Gerät gescannt werden. Die Billettkontrolle wird deshalb etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
In einem ersten Schritt werden das GA und das Halbtax auf dem Pass gespeichert. Die Karte eröffnet aber auch neue Möglichkeiten: Schritt für Schritt sollen weitere Abonnemente und Billette des öffentlichen Verkehrs sowie von Partnerdiensten dazukommen.
So ermöglicht der Swiss Pass auch den Zugang zu Angeboten von Mobility, Publibike oder von Skigebieten. Damit wollen die SBB unter anderem die Anzahl und den Vertrieb der produzierten Karten reduzieren – nicht zuletzt im Interesse der Nachhaltigkeit.
Kritik von Konsumentenschützern
Die rote Karte hat auch Kritiker: Konsumentenorganisationen bemängelten im Vorfeld, dass GA und Halbtax künftig nahtlos verlängert werden, sofern die Kunden nicht kündigen.
Die SBB beschlossen daraufhin, die Abonnenten künftig 60 Tage vor der automatischen Verlängerung per Brief auf den möglichen Kündigungstermin aufmerksam zu machen. Gekündigt werden kann am Schalter, per Post, online oder per Telefon.
Bedenken gab es auch in Sachen Datenschutz. Denn die Scan-Geräte registrieren, welche Kunden wann auf welcher Strecke kontrolliert wurden. Diese Daten werden dann 90 Tage lang gespeichert - für den Fall von Streitigkeiten.
Mit dem Chip sei aber keine Ortung möglich, hielten die SBB fest. Es werde nicht registriert, wo die Kunden ein- und ausstiegen. Auch sollen die Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden.
Komplikationen mit Partner-GA
Bei der Einführung gab es auch Komplikationen mit den Partner- und Familien-GAs, sofern die Inhaber ihre Abos nicht gleichzeitig verlängerten. Es handelt sich dabei um gekoppelte GAs: So besitzt beispielsweise eine Ehefrau ein Basis-GA und ihr Ehemann ein günstigeres Partner-GA.
Anfangs sei vorgesehen gewesen, dass die Inhaber von Basis- und Partner-GAs diese gleichzeitig verlängern mussten, um einen Swiss Pass zu erhalten, sagte SBB-Mediensprecherin Lea Meyer. Sie bestätigte damit einen Bericht des «Beobachters».
Die SBB hätten jedoch, auch nach Kundenreaktionen, eingesehen, dass das so keinen Sinn ergebe. Wenn der Ehemann beispielsweise das Partner-GA im August verlängern will und somit einen Swiss Pass erhält, dann hätte die Ehefrau auch im August ihr Abo um ein Jahr verlängern müssen, obwohl sie das GA vielleicht erst im Mai neu gekauft hatte.
Dafür gebe es nun aber eine Lösung, sagte Meyer. Für verlängerte Partner- und Familien-GAs gebe es künftig weiter ein blaues Kärtchen, bis das Haupt-GA auf einen Swiss Pass geladen wird.
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