Landwirt muss Mieter vor die Türe stellen
Nun hat er den Salat: Weil ein Bauer nicht nach den bewilligten Plänen gebaut hat, muss er nun die Mieter vor die Türe stellen – und eingebaute Fenster wieder herausreissen.

Bewilligt hat eine Gemeinde im Westen von Thun das Baugesuch eines Bauern für ein Haus mit zwei Wohnungen und angebautem Einstellraum. Gebraucht hat der Mann den Neubau in der Landwirtschaftszone aber nicht wie ausgewiesen für die landwirtschaftliche Nutzung, sondern er vermietete die Wohnungen. Als die Baupolizei davon erfuhr, forderte sie den Landwirt dazu auf, ein Projektänderungsgesuch sowie eine Stellungnahme einzureichen.