Länggass-Träff nicht für Behinderte
Die Behindertenorganisation Procap unterliegt vor dem Verwaltungsgericht. Die Stadt Bern muss den Zugang zum Länggass-Träff nicht behindertengerecht umbauen.

Der Quartiertreffpunkt in der Berner Länggasse ist nicht behindertengerecht zugänglich und eingerichtet. Diesen Umstand bestätigt das bernische Verwaltungsgericht, das als letzte kantonale Instanz einen Streitfall zwischen der Einwohnergemeinde Bern und der Behindertenorganisation Procap zu beurteilen hatte. Das Verwaltungsgericht kommt hingegen auch zum Schluss, dass der Länggass-Träff nicht behindertengerecht nachgerüstet werden muss. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil hervor.