Länggass-Leist darf Viererfeld-Verträge nicht einsehen
Der Länggass-Leist kriegt die Verträge zwischen Stadt und Kanton Bern über die geplante Viererfeld-Nutzung vorderhand nicht zu Gesicht. Das hat Regierungsstatthalter Christoph Lerch entschieden.
Regierungsstatthalter Christoph Lerch wies eine Beschwerde ab, mit welcher der Länggass-Leist Akteneinsicht in die Verträge zwischen Stadt und Kanton Bern über die geplante Viererfeld-Nutzung erzwingen wollte. Lerch kam zum Schluss, dass Gemeinderat und Stadtratskommission das hängige Geschäft möglichst unvoreingenommen beraten sollten. Nach den Entscheiden der beiden Gremien würden die Verträge von Amtes wegen ja sowieso publiziert.
Der Kanton Bern verkauft Land im Viererfeld, damit die Stadt eine Siedlung für 3000 Menschen bauen kann. Die Kantonsregierung hat bereits grünes Licht zum Abschluss des Vertrages gegeben. Die Kauf- und Nutzungsverträge setzen voraus, dass die Überbauung dereinst tatsächlich realisiert wird.
Wann die Stadtberner Stimmberechtigten über die Viererfeld-Vorlage befinden, ist noch nicht bekannt. Ursprünglich war die Abstimmung noch für dieses Jahr vorgesehen. Doch möglicherweise kommt die Vorlage erst 2017 vors Volk. Grund dafür ist die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes mit ihren verschärften Bedingungen für die Schaffung von neuen Bauzonen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch