
schweiz
Service public – wovon reden die bloss?
Im Abstimmungskampf um das Radio- und TV-Gesetz reden plötzlich alle vom Service public. Was damit gemeint ist.
Was gehört ins Programm der SRG – und was nicht? Bernerzeitung.ch/Newsnetz veröffentlicht heute Donnerstag die Resultate einer Umfrage zum Service public.
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) müssten die Haushalte weniger Gebühren zahlen als heute. Die bisherige geräteabhängige Empfangsgebühr soll durch eine günstigere allgemeine Abgabe ersetzt werden. Der Bundesrat und das Parlament wollen damit der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme heute auch auf dem Computer oder dem Handy konsumiert werden können.
Trotzdem ist ungewiss, ob das Stimmvolk Ja sagt. Zum Erstaunen der Befürworter scheint es vielen nicht bloss ums Portemonnaie zu gehen. Statt über Gebühren wird im Abstimmungskampf über den Service public und das Programm der SRG diskutiert.
Rechtlich existiert der Begriff «Service public» gar nicht: Weder im Radio- und TV-Artikel der Bundesverfassung noch im RTVG, in der Radio- und TV-Verordnung oder der SRG-Konzession taucht er auf. Kein Wunder, wird er von verschiedenen Interessengruppen verschieden interpretiert. Bernerzeitung.ch/Newsnetz will von seinen Lesern wissen, was sie unter Service public verstehen bzw. welche Aufgaben die SRG zu erfüllen hat. Die einen wollen die SRG am liebsten ganz abschaffen. Andere kämpfen für ihren Schutz. Sie fürchten um die Qualität der Medien und den Zusammenhalt der Schweiz.
Bernerzeitung.ch/Newsnetz
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