Deutsches Gericht verbietet Veröffentlichung von «Mein Kampf»
Der englische Verleger Peter McGee darf keine kommentierten Auszüge aus Adolf Hitlers Buch abdrucken. Dies hat das Landgericht München entschieden. McGee muss die Zitate in seiner Zeitung unleserlich machen.

Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers «Mein Kampf» verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt.
Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee «die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus ‹Mein Kampf› verboten», wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch hiess.
Zitate erscheinen unleserlich
McGee, der seiner Wochenzeitung «Zeitungszeugen» Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert: Er hatte angekündigt, Auszüge aus dem Hitler-Buch nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft.
Am Donnerstag sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen – nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. Das bayerische Finanzministerium hält die Urheberrechte an «Mein Kampf».
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