Krankenkassen sollen künstliche Befruchtung bezahlen
Das Betroffenen-Netzwerk Kinderwunsch hat einen Antrag beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht. Gesundheitskosten im zweistelligen Millionenbereich könnten gespart werden.

Retortenbabys sollen künftig von der Krankenversicherung bezahlt werden. Ein entsprechender Antrag liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Eines der Hauptargumente des Antragsstellers, dem Betroffenen-Netzwerk Kinderwunsch, ist die Reduktion risikoreicher und kostenintensiver Zwillings- und Drillingsschwangerschaften, weil nur die Einpflanzung eines einzigen ausgewählten Embryos bezahlt werden soll. Momentan werden bis zu drei Embryos eingesetzt, was in rund 20 Prozent der Fälle zu Mehrlingsschwangerschaften führt.
«Vielversprechender» Vorschlag
Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern zahlt die Schweiz bisher gar nichts an die Kosten einer künstlichen Befruchtung, die etwa am Unispital Zürich 4000 bis 5500 Franken kostet. Zahlen aus dem Ausland zeigen, dass die Kassenpflicht der Zeugung im Reagenzglas – der In-vitro-Fertilisation (IVF) – durch Einsparungen bei der Behandlung von Mehrlingen ausgeglichen wird. Das BAG bezeichnet den Vorschlag in einer Stellungnahme als «vielversprechend» – es könnten Einsparungen «sicher in zweistelliger Millionenzahl» gemacht werden. In der Schweiz wurden im letzten Jahr 6180 Frauen künstlich befruchtet.
Der Leiter des Betroffenen-Netzwerks Kinderwunsch, Conrad Engler, schlägt für die Kassenpflicht bei der IVF ein Höchstalter von 42 Jahren für Frauen und 45 Jahren für Männer vor. Die Fruchtbarkeitsbehandlungen würden ausserdem nur in Zentren durchgeführt, in denen die Qualität überprüft worden sei.
Christian De Geyter, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, begrüsst den Antrag, der dem Beispiel Belgiens folgt. «Dort lohnt es sich für die Kassen, In-vitro-Fertilisation zu bezahlen», sagt er gegenüber der «SonntagsZeitung» Er ist überzeugt, dass bei einer Kassenpflicht die Kosten sinken. Neben dem Rückgang von Zwillingsschwangerschaften würden die Betroffenen früher behandelt und weniger unnötige Therapien durchgeführt.
Das BAG kann im Moment noch nicht über die Kassenpflicht entscheiden. Erst wenn die Präimplantationsdiagnostik (PID) optimal durchgeführt werden kann, sei die Auswahl des «besten» Embryos möglich. Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern ist das in der Schweiz noch nicht erlaubt. Die notwendige Verfassungsänderung wird im Parlament derzeit diskutiert und muss danach noch vom Volk angenommen werden. So lange ist der Antrag für die Bezahlung von In-vitro-Fertilisation sistiert.
Kassenverbände uneinig
Sofern die Verfassung geändert wird, wird das Netzwerk Kinderwunsch einen neuen Anlauf nehmen. Der Krankenversicherungsverband Santésuisse hat bereits Kenntnis vom Antrag. «Wenn es Anhaltspunkte gibt, dass die Methode weniger belastend und auch günstiger ist, dann spricht nichts gegen eine Leistungspflicht», sagt Santésuisse-Sprecher Paul Rhyn in der «SonntagsZeitung».
Skeptischer ist der andere Kassenverband Curafutura. Direktor Reto Dietschi geht davon aus, dass die Grundversicherung mehr bezahlen müsste, als heute geschätzt wird, und fragt sich, ob alles solidarisch finanziert werden müsse.
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