Kosten für Sozialhilfe sind leicht gestiegen
Auch im letzten Jahr sind die Kosten für die Sozialhilfe im Kanton Bern leicht gestiegen. Daran konnte auch die leicht sinkende Quote der Bezüger nichts ändern.

Im Kanton Bern waren im vergangenen Jahr 243 Personen weniger auf Sozialhilfe angewiesen als 2015. Das entspricht einer Abnahme von 0,5 Prozent. Insgesamt haben 46'657 Personen staatliche Hilfe bezogen. Die Sozialhilfequote von 4,58 Prozent liegt aber immer noch rund ein Prozentpunkt höher als der schweizerische Durchschnitt, wie dem am Dienstag publizierten Bericht der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) zu entnehmen ist.
Anzahl Personen, welche im Kanton Bern Sozialhilfe bezogen haben.
Zudem sind die Gesamtkosten für die Sozialhilfe trotz der tieferen Quote 2016 um 2 Prozent auf 459 Millionen Franken gestiegen. Verantwortlich dafür seien insbesondere gesunkene Erträge, etwa aus anderen Sozialversicherungen.
Betrachtet man jedoch die letzten fünf Jahre, sind die Kosten stabil geblieben. Um eine erneute Steigerung zu verhindern, seien aber weitere Massnahmen notwendig, schreibt die GEF weiter. Als Beispiel nennt sie die Revision des Sozialhilfegesetzes. In der ersten Lesung hat der Grosse Rat vergangene Woche beschlossen, den Grundbedarf pauschal um 8 Prozent unter die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zu senken. Im Gegenzug sollen Anreize für die Arbeitsintegration erhöht werden.
Nettoausgaben für Sozialhilfe (wirtschaftliche Hilfe, vor Lastenausgleich, ohne Inkassoprovision).
Personalkosten gestiegen
Ein Dorn im Auge sind SVP-Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg aber nicht nur die Gesamtkosten, sondern auch die Personalkosten in den einzelnen Sozialdiensten. Trotz einer leichten Abnahme bei den Bezügern seien diese in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Betrugen sie 2014 noch 72 Millionen Franken, so waren es 2016 bereits 86 Millionen. Einen Grund für diese Entwicklung ortete Schnegg im Abgeltungssystem.
Anfang 2017 hat er deshalb reagiert und dieses geändert. Wurde vorher die Entschädigung der Sozialdienste anhand der Anzahl Arbeitsstellen bemessen, sind neu die Anzahl Fälle massgebend. Für jeden bearbeiteten Fall bekommen die Sozialdienste nun eine Pauschale. Das habe den Vorteil, dass nur die tatsächlich erbrachten Leistungen bezahlt würden. Ob sich der Systemwechsel bereits auf die Personalkosten ausgewirkt hat, kann Schnegg noch nicht beurteilen. «Das merken wir erst, wenn wir das laufende Jahr auswerten», sagt er.
Mehr Fälle abrechnen
Mit massiven Einsparungen rechnet indes Felix Wolffers nicht. Der Leiter des Sozialdienstes der Stadt Bern und Vorstandsmitglied der Berner Konferenz für Sozialhilfe geht davon aus, dass die Kosten in etwa gleich bleiben werden. «Einerseits erhalten die Sozialdienste bei rückläufigen Fallzahlen nun weniger Geld. Andererseits sind sie aber auch gezwungen, jeden Fall abzurechnen», sagt er.
Unter der alten Finanzierung seien in Bern immer mal wieder informelle Beratungen erfolgt, ohne dass ein offizieller Fall eröffnet wurde. «Das geht heute kaum mehr, sonst werden die Personalkosten nicht mehr gedeckt», erklärt Wolffers. So oder so seien die Fallzahlen im Kanton Bern aber konstant.
Die Entwicklung der letzten Jahre führt Wolffers weniger auf das alte System als vielmehr auf verschiedene Anpassungen der Rahmenbedingungen zurück. So sei etwa eine Pauschale für die Sozialdienstleitenden eingeführt und jene für die administrativen Stellen erhöht worden. Der Kanton habe jedes Jahr die Rahmenbedingungen festgelegt und die Anzahl Stellen gesteuert.
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