Konsumentenschützer blasen zum Halali auf die Banken
Der Konsumentenschutz und die Zeitschriften «K-Tipp» und «Beobachter» leisten jetzt Schützenhilfe für geprellte Anleger. Mit Musterbriefen können Bankkunden einbehaltene Kickbacks zurückfordern.

Das Thema Retrozessionen beschäftigt die Konsumentenorganisationen schon seit Jahren. Der Kunde der UBS, der vor dem Bundesverwaltungsgericht letzte Woche einen wichtigen Sieg erstritt, wurde dabei von der Konsumentenzeitschrift «K-Tipp» unterstützt. Ohne die Rückendeckung der Konsumentenzeitschrift hätte er den fünfjährigen juristischen Kampf wohl schwerlich durchgestanden. Jetzt ist klar, dass Banken die Retrozessionen, Kickbacks oder Vertriebsentschädigungen, die sie zum Beispiel von Fondsverwaltern erhalten, an ihre Kunden weitergeben müssen.