Konkreter Verdacht fehlt
Ein beschuldigter Mann muss nicht zur DNA-Analyse. Das Obergericht hat eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland aufgehoben.

Ein Messer, ein Baseballschläger, ein Plastikschlagstock, ein Holzstock mit Schrauben und zwei Sturmmasken: Diese Gegenstände wurden Ende Juni 2016 bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hatte diese bei einem Mann angeordnet, dem vorgeworfen wird, eine Person mit einem Fahrradschloss und einem Teleskopschlagstock angegriffen zu haben. Am Tag darauf verfügte die Staatsanwaltschaft, dass dem Mann ein Wangenschleimhautabstrich abzunehmen und von ihm ein DNA-Profil zu erstellen sei.
Anfang September forderte der Mann eine Verfügung in deutscher Sprache, weil er kein Französisch verstehe. Wie verlangt wurde ihm per A-Post die Übersetzung geschickt. Mit Schreiben vom 30. September legte der Mann beim Obergericht Beschwerde ein. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Entgegen den Vorwürfen sei er angegriffen worden und habe sich verteidigt.
Streit um Einsprachefrist
Die Staatsanwaltschaft beantragte, auf die Beschwerde gar nicht einzutreten. Die zehntägige Frist sei bereits abgelaufen. Weil aber die Verfügung nur per A-Post geschickt worden war, konnte nicht mehr ermittelt werden, wann der Mann das Schreiben erhalten hat.
Er gab an, dass er bis 24. September in der Ferien gewesen sei. Es liegt aber an der Staatsanwaltschaft, das Zustelldatum zu beweisen. Weil das wegen der A-Post nicht möglich war, trat das Obergericht auf die Beschwerde ein: Dem Mann dürfe aus der «Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Zustellung» kein Nachteil erwachsen.
Kein konkreter Verdacht
Auch in der eigentlichen Sache gab es für die Staatsanwaltschaft eine Niederlage. Ein DNA-Profil sei nur verhältnismässig, wenn erhebliche und konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Mann in andere Delikte verwickelt sein könnte. Dazu würden die sichergestellten Gegenstände nicht reichen, urteilt das Obergericht.
Es sind keine Vorstrafen aktenkundig. Zu beachten sei auch, dass der Mann die Vorwürfe bestreitet. Damit ist für das Gericht eine DNA-Probe respektive die Erstellung eines DNA-Profils unrechtmässig.
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