Konfisziertes Geld aus Datenklau bleibt definitiv in der Bundeskasse
Schweizer Ermittlungsbehörden dürfen den Erlös aus einem Datendiebstahl bei der Credit Suisse einziehen. So haben die Bundesrichter in Lausanne entschieden.

Die Bundesanwaltschaft war berechtigt gewesen, den mit einem Diebstahl von Bankkundendaten erzielten Erlös zu beschlagnahmen. Dies hat das Bundesgericht in Lausanne in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Der höchstrichterliche Entscheid bestätigt damit ein Urteil des Bundesstrafgerichts vom April 2014; das Nachsehen haben die österreichischen Eltern eines Mittäters, der in Untersuchungshaft Suizid begangen hatte.