Kommission will keine Ausnahmen bei SRG-Gebühren
Die zuständige Kommission des Nationalrates hat ihre Meinung geändert: Alle Haushalte sollen künftig SRG-Gebühren bezahlen – auch jene, in denen kein Radio- oder TV-Gerät steht.

Auch Haushalte ohne Radio und Fernseher sollen künftig die Empfangsgebühren bezahlen müssen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist mit diesem Vorschlag des Bundesrates einverstanden. Anträge für die Möglichkeit zur Abmeldung fanden keine Mehrheit.
Im Sommer hatte sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) in einem Grundsatzentscheid noch dafür ausgesprochen, dass sich Haushalte unter bestimmten Bedingungen abmelden könnten. Mit 14 zu 10 Stimmen hiess sie dieses sogenannte «Opting-Out» gut. Die Regeln dazu wollte die Kommission später festlegen. Sie beauftragte die Bundesverwaltung mit Abklärungen.
Das Ergebnis hat nun in der Kommission offenbar einen Meinungswandel herbeigeführt: Die Kommission hat sich mit 14 zu 10 Stimmen gegen eine Abmeldemöglichkeit ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass eine solche Möglichkeit die Nachteile der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem tragen würde und einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge hätte, heisst es in der Mitteilung.
Verschiedene Anträge
Auch in anderen Punkten folgte die Kommission den Anträgen des Bundesrats. In der Gesamtabstimmung nahm sie die Vorlage mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Der Nationalrat wird sich aber mit verschiedenen Anträgen für ein Opting-Out befassen müssen.
Ein Teil der Kommission möchte nur Haushalten eine Abmeldung ermöglichen, ein anderer auch Unternehmen. Eine weitere Gruppe plädiert für ein auf fünf Jahre befristetes Opting-Out für Haushalte. Damit würde eine Art Übergangslösung geschaffen.
Fernsehen übers Internet
Der Bundesrat will deshalb eine geräteunabhängige Gebühr einführen, weil Radio- und TV-Sender über Internet zu empfangen sind – auf Computern, Smartphones oder Tablets. Auch wer keinen TV-Apparat und kein Radio besitzt, kann also fernsehen und Radio hören. Deshalb sollen alle bezahlen.
Heute beträgt die Empfangsgebühr für Haushalte rund 462 Franken pro Jahr. Künftig würde sich der jährliche Betrag laut Bundesrat auf rund 400 Franken verringern. Familienunternehmen und Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sollen von der Abgabe befreit werden. Gleiches gilt für Personen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten.
Verteilung umstritten
Zu diskutieren geben wird auch die Verteilung der Gebührengelder. Die Nationalratskommission möchte, dass die privaten Veranstalter weiterhin mindestens 4 Prozent aus dem Gebührentopf erhalten. Mit 19 zu 4 Stimmen beantragt sie, dass der Abgabenanteil der Privaten bei 4 bis 5 Prozent statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei 3 bis 5 Prozent festgelegt wird. Die Bandbreite soll gewährleisten, dass einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden können.
Was die bis heute angehäuften Überschüsse aus dem Gebührensplitting betrifft, unterstützt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen knapp den Antrag des Bundesrates, diese den Gebührenzahlenden zurückzuerstatten. Die Gegner möchten die Überschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie für die Förderung neuer Technologien verwenden.
SDA/ami
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