Kommission unterstützt neues Berner Asylkonzept
Nach dem Volksnein zur Asylsozialhilfe hat die Berner Regierung ein neues Konzept zur Betreuung von minderjährigen Asylsuchenden erarbeitet. Die Sik unterstützt das Konzept.

Das neue Konzept der Berner Regierung zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (Uma) ist bei der zuständigen Grossratskommission mehrheitlich gut angekommen. Die Sicherheitskommission (Sik) wird dem Grossen Rat beantragen, den dafür nötigen Kredit anzunehmen. Wie der Grosse Rat am Montag mitteilte, unterstützt die Sik das neuen Konzept mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung.
Im Mai des letzten Jahres hatten die Stimmberechtigten des Kantons Bern einen Kredit für die Asylsozialhilfe in Höhe von total 105 Millionen Franken für vier Jahre abgelehnt. Mit dem Hauptteil des Kredits sollten die nicht durch den Bundesbeitrag gedeckten Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Uma abgegolten werden.
Nach diesem Volksnein präsentierte der Regierungsrat Mitte Januar dieses Jahres das neue Konzept. Es sieht vor, dass die heutige Brutto-Pauschale von 171 Franken pro Person grundsätzlich auf 140 Franken gesenkt wird.
Für Jugendliche über 17 Jahre, die bereits über die nötigen Kompetenzen verfügen, um ein mehrheitlich selbständiges Leben zu führen, wird der Tarif auf 80 Franken reduziert. Nach Angaben des Grossen Rats kann der Kanton durch diese Massnahmen - ohne Berücksichtigung der Übergangskosten - vom 1. November 2018 bis Ende 2020 bis zu 5,4 Millionen Franken sparen.
«Neues Kostenrisiko», findet Mehrheit
Für die Mehrheit der Sik entspricht das neue Konzept dem Resultat der Urnenabstimmung vom letzten Mai. Sie findet aber, dass mit dem geänderten Konzept der Kindesschutz nicht mehr vollständig gewährleistet ist. Nach der Bundesverfassung sollten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr ihrem Alter entsprechend betreut werden.
Zudem übernehme der Kanton ein neues Kostenrisiko, findet die Sik-Mehrheit. Dies deshalb, da der Kanton die finanziellen Aufwendungen für die Betreuung von hochgradig gefährdeten oder gefährdenden Kindern und Jugendlichen in geeigneten externen Institutionen übernehmen müsse. Bis anhin waren nämlich alle unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Flüchtlinge von der Zentrum Bäregg GmbH betreut worden.
Kinder und Jugendliche, die hochgradig gefährdet oder gefährdend sind, sollen künftig vom kantonalen Amt für Migration und Personenstand betreut werden. Diese Kinder oder Jugendliche werden dann geeigneten externen Institutionen zugewiesen. Das Amt rechnet mit einem Globalbetrag von 600 Franken pro Person und Tag.
«Volkswille missachtet», findet Minderheit
Für die Minderheit der Sik entspricht das vom Regierungsrat vorgelegte Konzept nicht den Erwartungen nach dem Nein der Stimmberechtigten zum Asylsozialhilfekredit. Ihrer Ansicht nach sollte der Kanton mehr einsparen können. Das neue Konzept bringe nicht wirklich eine Änderung zur heutigen Situation.
Mit den Einsparungen von 5,4 Millionen Franken werde der Volkswille vom 21. Mai 2017 missachtet, findet die Sik-Minderheit weiter. Sie stellt auch die Frage, ob nicht andere Asylsozialhilfepartner die genannten Aufgaben zu besseren Bedingungen übernehmen würden.
Rat soll Sportstrategie zurückweisen
Die Sik hat auch die kantonale Sportstrategie beraten, welche die Berner Regierung im vergangenen Dezember vorstellte. Diese will mit der Strategie dazu beitragen, dass im Kanton Bern Sport und Bewegung stärker gefördert werden. Im Papier steht weiter, dass sich der Kanton als Veranstaltungsort von Sportveranstaltungen auch international profilieren will.
Den Bericht hat der Grosse Rat nur zur Kenntnis zu nehmen. Unmittelbare finanzielle Folgen hat die Strategie gemäss Angaben von Dezember 2017 nicht. Für die Sik ist die Strategie aber zu schwer lesbar und es fehle eine Umsetzungsplanung. Sie wird deshalb dem Grossen Rat beantragen, die Strategie mit Auflagen an die Kantonsregierung zurückweisen.
SDA/tag
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