Härtefallhilfe im KantonDie kleinen Lokale gehen leer aus
Das Lehrerzimmer im Berner Kulturzentrum Progr und 19 andere Vereine versuchen mit einem Handelsregistereintrag zu Härtefallgeldern zu kommen. Bis jetzt vergeblich.

«Mir hei e Verein. I ghöre derzue», das sang schon der Berner Troubadour Mani Matter. Der Verein ist für ein gemeinsames Interesse die richtige Form. Nicht so allerdings in der Corona-Krise, wenn man auf Härtefallgelder angewiesen ist. Das muss derzeit der Verein Lehrerzimmer im Kulturzentrum Progr erfahren. In den Statuten der Café-Bar steht als Zweck, kulturelle Events zu veranstalten. Das sind beispielsweise Lesungen oder Podiumsdiskussionen, die mit den Einnahmen aus dem Restaurationsbetrieb quersubventioniert werden.
Der Kanton Bern fordert von Vereinen einen Handelsregistereintrag, wenn sie ein Härtefallgesuch stellen. Deshalb überlegte die Lehrerzimmer-Mitgründerin Daria Gusberti nicht lange und reichte die nötigen Formulare beim Handelsregisteramt des Kantons Bern ein, um ihren Verein neu eintragen zu lassen. Das kantonale HR-Amt prüft die Unterlagen und verfasst einen Text, nach dessen Lektüre das eidgenössische Amt seine Entscheidung fällt.