KKW-Mühleberg: Stilllegung ohne finanzielles Risiko
Muss der Kanton bei der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg für ungedeckte Kosten aufkommen? Nein, meint die Regierung und verweist aufs Bundesgesetz.

Der Energiekonzern BKW will das Kernkraftwerk Mühleberg im Jahr 2019 abschalten. Die Kosten für die Stilllegung sollen sich auf rund 800 Millionen Franken, jene für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf rund 1,8 Milliarden Franken belaufen. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Interpellation von SP und Grünen hervor.
An der Stilllegung des KKW Mühlebergs bezahlt der nationale Stilllegungsfonds 487 Millionen Franken. Die Entsorgungskosten, die nach der Ausserbetriebnahme entstehen, müssen ebenfalls vom nationalen Entsorgungsfonds gedeckt werden. Laut Bund befinden sich derzeit genügend Mittel in den Fonds.
759 Millionen Franken zurückgestellt
Wie die Regierung in ihrer Interpellationsantwort ausführt, hat die BKW für die Stilllegung insgesamt 759 Millionen Franken zurückgestellt. Gemäss dem Kernenergiegesetz des Bundes bestehe für den Kanton kein Risiko, dass er ungedeckte Kosten übernehmen müsse.
Die Haftungskaskade sehe vor, dass die Betreiber ihre Kosten selber tragen müssten. Zudem bestehe eine Nachschuss- und Solidaritätspflicht vonseiten der anderen AKW-Betreiber. Sei eine Kostenübernahme wirtschaftlich nicht tragbar, dann beschliesse das Bundesparlament, ob und in welchem Ausmass sich der Bund finanziell beteilige.
Berner Zeitung/pd/as
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