Kinderschänder wird vor Gericht schlecht
Einer der schwersten Fälle von Kindsmissbrauch in der Schweiz: Zwei Väter stehen vor Gericht, die sich an ihren Kindern vergingen. Einer verkaufte seinen Sohn an andere Männer. Eine Verwahrung ist für den Staatsanwalt aber kein Thema.
Einem 35-jährigen geständigen Kinderschänder ist es heute Morgen vor dem Bezirksgericht Münchwilen schlecht geworden. Der Grund: Der Anwalt seines Sohns schilderte, wie arg dieser traumatisiert sei wegen der sexuellen Übergriffe.
Der mit dem HI-Virus infizierte Vater hatte seinen damals sechs Jahre alten Sohn 2007 und 2008 mehrfach sexuell missbraucht, Bilder der Handlungen ins Internet gestellt und das Kind für jeweils 300 Euro mehrmals pädophilen Freiern überlassen. Der angeklagte Deutsche soll zehneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Als der Opferanwalt schilderte, dass sein Sohn in der Schule in die Hose gemacht hatte und von Schülern deswegen ausgelacht wurde, brach der Angeklagte in Tränen aus. Der Gerichtspräsident liess zu, dass er in Begleitung eines Polizisten für einige Minuten austreten konnte. Der Mann soll seinem Sohn 40'000 Franken Genugtuung zahlen.
Internationale Polizeiaktion
Für den 35-jährigen weitgehend geständigen Kinderschänder fordert die Thurgauer Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Ein 42-jähriger ebenfalls geständiger Mitangeklagter soll für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die beiden Männer flogen 2008 bei einer internationalen Polizeiaktion gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Internet auf. Seit ziemlich genau fünf Jahren sitzen die beiden Männer im vorzeitigen Strafvollzug.
Ungeschützter Sex trotz HIV
Obschon der Deutsche um seine HIV-Infektion wusste, hatte er mit seinem Sohn und anderen Männern ungeschützten Analverkehr. Laut dem Staatsanwalt nahm der Mann in Kauf, andere Menschen mit der Krankheit anzustecken. Um seinen Sohn gefügig zu machen, soll er ihm einige Male Tropfen der Party- und Sexdroge GBL verabreicht haben.
Der zweite Angeklagte ist laut dem Staatsanwalt vollumfänglich geständig. Für ihn wird eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und eine stationäre Massnahme gefordert. Beide Männer sagten vor Gericht, die grausamen und schrecklichen Taten täten ihnen leid.
Sex vor Kindern
Ein dritter, in Berlin lebender Angeklagter, wurde von der Verhandlung dispensiert. Der heute 35-Jährige war der Verlobte des homosexuellen und pädophilen Hauptangeklagten; dem Deutschen werden sexuelle Handlungen mit Kindern vorgeworfen. Laut Anklage soll er mit seinem Partner vor den Augen von Kindern Sex gehabt haben. Für ihn wird eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert.
Keine Verwahrung
Der Staatsanwalt sagte vor Gericht, die Taten der beiden Hauptangeklagten seien «unvorstellbar». Es gebe wohl nicht wenige Leute, die forderten, solche Täter gehörten für immer weggesperrt. Weil die beiden Männer Ersttäter sind, sei eine Verwahrung aber nicht angezeigt, so der Vertreter der Thurgauer Staatsanwaltschaft.
SDA/ami
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