Kinderschänder muss 13 Jahre ins Gefängnis
Das Urteil in einem der schwersten je verhandelten Fälle von Kindsmissbrauch in der Schweiz ist gefällt: Der Haupttäter muss 13 Jahre ins Gefängnis, der zweite Angeklagte neuneinhalb.
Zwei Kinderschänder sind heute vom Bezirksgericht Münchwilen in Sirnach TG zu Freiheitsstrafen von 13 und neuneinhalb Jahren verurteilt worden. Damit verhängte das Gericht längere Strafen, als die Anklage gefordert hatte. Von einer Verwahrung sah das Gericht aber ab. Ein 35-jähriger Deutscher muss 13 Jahre ins Gefängnis und sich einer ambulanten Behandlung unterziehen. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von zehneinhalb Jahren gefordert.
Der Mann hatte seinen siebenjährigen Sohn mehrfach sexuell missbraucht und genötigt. Perverse Bilder der Taten stellte der ehemalige Callboy und Pornodarsteller ins Internet. Er zwang sein Kind zum Analverkehr, selbst als er wusste, dass er HIV-positiv war. Und der Vater verkaufte seinen Sohn für 300 Euro an pädophile Freier.
Altes Gutachten
Der Gerichtspräsident sagte in seiner kurzen mündlichen Begründung des Urteils, das Verschulden des Mannes sei «exorbitant». Das Gericht habe eine Verwahrung in Betracht gezogen, sagte der Gerichtspräsident. Es sah jedoch davon ab, weil ein Gutachter dies vor gut vier Jahren nicht eindeutig als einzige Massnahme nannte.
Der Mann muss sich jedoch einer ambulanten Therapie unterziehen. Der 35-Jährige hatte gestern vor Gericht die ihm vorgeworfenen Straftaten mit einer Ausnahme zugegeben. Das Bezirksgericht sprach ihn in sämtlichen Anklagepunkten schuldig. Am schwersten von allen Anklagepunkten wiegt laut Gericht die mehrfache sexuelle Nötigung.
Zweiter Angeklagter ein Schweizer
Ein 42-jähriger Schweizer erhielt eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren – zwei Jahre mehr, als die Anklage gefordert hatte. Für ihn forderte die Staatsanwaltschaft auch eine stationäre Massnahme, die sogenannt kleine Verwahrung. Davon sah das Gericht ab.
Der Bezirksgerichtspräsident bezeichnete die Tat des pädophilen Schweizers als «höchst verwerflich». Von einer stationären Massnahme sah das Gericht aus dem gleichen Grund ab wie beim Hauptangeklagten: ein altes psychiatrisches Gutachten, das nicht eindeutig daherkomme.
Auch dieser Mann hatte seinen eigenen Buben mehrfach sexuell missbraucht, genötigt und perverse Bilder online gestellt. Der Schweizer legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und zeigte Reue. Seine Gräueltaten täten ihm leid, sagte er vor dem Gericht.
Die beiden Männer flogen 2008 bei einer internationalen Polizeiaktion gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Internet auf. Seit fünf Jahren sitzen die Männer im vorzeitigen Strafvollzug.
Ein dritter Angeklagter, der 29-jährige Verlobte des Hauptangeklagten, wurde wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Er hatte Sex mit seinem Partner und liess dessen Buben dabei zuschauen.
Beispielloser Fall
Die beiden zu langen Freiheitsstrafen verurteilten Männer müssen den von ihnen misshandelten Buben Schadenersatz und Genugtuung von mehreren 10'000 Franken bezahlen. Die Kinder benötigen eine Therapie und haben Traumata. Als ein Opferanwalt diese vor Gericht schilderte, wurde dem Hauptangeklagten «schlecht», wie er sagte.
Der Gerichtspräsident sagte bei der Urteilsbegründung, es handle sich hier um einen in der Schweiz beispiellosen Fall von Kindesmissbrauch. Das Medieninteresse war entsprechen gross.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Hauptangeklagten sagte nach der Eröffnung des Urteils, sein Mandant akzeptiere das Urteil.
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