Kesslers Kampf
Tierschützer Erwin Kessler führt eine ganze Reihe von Prozessen, weil er sich als «Antisemit» verunglimpft sieht. Die Odyssee brachte ihn nun auch ans Berner Obergericht.

Diese Geschichte habe ihn nervlich und gesundheitlich an die Grenzen gebracht, sagt Erwin Kessler. «Aber jetzt ist es bald vorbei.» Der 74-jährige Tierschützer und Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) kämpft um seinen Ruf. Der Kampf führte ihn in den letzten beiden Jahren von einem Gericht zum nächsten – und im neuen Jahr nun ans Berner Obergericht. Kessler wehrt sich abermals dagegen, als «Antisemit» bezeichnet zu werden.
Streitpunkt ist ein Artikel des Internetmagazins «Indyvegan» aus dem Jahr 2015. Im Vorfeld des Strassenfests Veganmania in Winterthur übte das Magazin Kritik an den Veranstaltern, die auch Kesslers Verein eingeladen hatten. Darin wurde der VGT als «neonazistischer Tierschutzverein» bezeichnet und Kessler ein «Antisemit» genannt, der «mehrfach vorbestraft» sei.
Gegen diese drei Behauptungen wehrte sich Kessler. Er reichte Strafanzeige gegen rund zwanzig Personen ein, die den Text auf Facebook geteilt, gelikt oder verbreitet hatten. Meistens erhob er auch Zivilklage. Nur gegen die Verfasser des Artikels konnte er nicht vorgehen. Die seien anonym und hätten das Portal mittlerweile eingestellt. Kessler bezeichnete sie gestern als «Psychopathen».
Keiner ist zufrieden
Mit der Ausbeute seiner Anstrengungen ist er indes zufrieden. Sie hätten mittlerweile zu über 70 Gerichtsentscheiden geführt. Nur in einem einzigen Fall habe er verloren. Einen Teilsieg errang Kessler im November 2017 auch vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Der Beschuldigte war ein heute 39-jähriger Mann aus der Region Bern. Er bezeichnet sich als Freidenker und hatte den Artikel auf Facebook geteilt. Wegen übler Nachrede wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Kessler könne nicht als «mehrfach verurteilter Antisemit» bezeichnet werden, befand das Gericht, denn er sei nur einmal wegen der Antirassismusstrafnorm verurteilt worden. Auch teilte das Gericht die Auffassung nicht, der VGT sei ein «neonazistischer Verein». Im Zentrum stehe der Tierschutz, es gebe keine direkten Hinweise auf «antisemitische oder faschistische Verhaltensweisen».
Bezüglich der Aussage, Kessler sei ein «Antisemit», wurde der Beschuldigte hingegen freigesprochen. Bei Recherchen zu Kessler im Internet tauchten immer wieder Holocaustvergleiche auf. Deshalb müsse Kessler mit dem Risiko leben, dass Leser glauben könnten, er sei ein «Antisemit». Der Beschuldigte akzeptierte den Schuldspruch nicht. Kessler legte Anschlussberufung ein, und so kam es gestern zur Verhandlung am Obergericht. Das Urteil dürfte nächste Woche fallen.
Unvereinbare Positionen
Verteidiger Martin Bürgi forderte für seinen Mandanten einen umfassenden Freispruch. Zum einen habe nicht einmal Kessler die Zahl seiner Verurteilungen genau gekannt. So habe er in einem Interview mit dem «St. Galler Tagblatt» erklärt, dass er zweimal wegen Rassismus verurteilt worden sei. Erst später habe er diese Aussage korrigiert – einen Tag nachdem sein Mandant den «Indyvegan»-Artikel verlinkt habe.
Zum anderen habe Kessler mit seinen Äusserungen über Juden und das Schächten den Anschein erwecken können, er sei ein Antisemit. Zum Beleg erwähnte er eine Reihe von Zitaten von der VGT-Website: Da sei etwa von «Schweine-Konzentrationslagern» oder «amerikanisch-jüdischer Verschwörung» in der Schweiz die Rede. «Allerdings glaube ich nicht, dass Herr Kessler ein Antisemit ist.»
Kessler hingegen verlangte, dass der Beschuldigte wegen aller drei Aussagen verurteilt wird. Er habe die «anonymen, bösartigen Verleumdungen» nicht überprüft und bewusst verbreitet. «Die Rassismusvorwürfe sind für mich und meine Angestellten eine Belastung.»
«Die Rassismusvorwürfe sind für mich und meine Angestellten eine Belastung.»
Er halte Rassismus für verwerflich. Im Fokus seiner Tätigkeit stehe die Tierquälerei. Dabei sei das Schächten nur ein Thema unter vielen. Vor seiner Tätigkeit als Tierschützer wäre es ihm nie eingefallen, sich mit jüdischen Themen zu befassen. «Juden waren und sind für mich Menschen wie andere auch.»
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