KESB erhält Begleitgruppe
Die Reorganisation des Vormundschaftswesens geht im Kanton Bern nicht reibungslos über die Bühne. In der Praxis wurden gewisse Fehlanreize und unklare Kompetenzen deutlich.

Die seit Anfangs Jahr tätige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ins Kreuzfeuer der Kritik war geraten. Diese arbeite zu weit weg von den Betroffenen, wurde bemängelt. Weiter beklagt wurde die aufwändige und damit kostentreibende Zusammenarbeit zwischen der KESB und Sozialdiensten. Deshalb stimmte das Berner Kantonsparlament einer Begleitgruppe am Dienstag diskussionslos und ohne Gegenstimme zu. In der Begleitgruppe sollen unter anderem auch Vertreter aller Grossratsfraktionen angehören.
Eine Begleitgruppe müsse gewährleisten, dass falsche Kostenanreize und Kompetenzstreitigkeiten früh angegangen und gelöst werden könnten, forderte Grossrätin Barbara Mühlheim (glp/Bern) und ihre Mitmotionäre aus SVP, BDP und FDP.
Monitoring als Sofortmassnahme
Der Regierungsrat ortete seinerseits Handlungsbedarf und begrüsste den Einsatz einer Begleitgruppe. Solche «Jahrhundertreformen» müssten evaluiert und auf ihre Wirkung überprüft werden, schrieb die Kantonsregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf den Vorstoss.
Das Gesetz sehe eine Evaluation nach vier Jahren seit Einführung der neuen Strukturen vor. Um Schwierigkeiten in der Anfangsphase der Umsetzung rasch zu erkennen, hat die Regierung als Sofortmassnahme ein Monitoring in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse sowie die Ergebnisse der Evaluation sollen in der Begleitgruppe diskutiert und beurteilt werden.
Gewichtiger Abgang
Die KESB hatte Mitte August zur Kritik Stellung genommen. Eine Reorganisationen dieser Grössenordnung könne nicht einfach von einem Tag auf den anderen problemlos umgesetzt werden, sagte Jürg Eberhart, Vorsitzender der KESB-Geschäftsleitung.
Das System funktioniere so, wie es das Gesetz gewollt habe. Als Bevormundung empfinde er die Begleitgruppe nicht, sagte Eberhart Mitte August. Die Gruppe werde sehen, ob es allenfalls auf politischer Ebene noch Anpassungen brauche. Ende August wurde bekannt, dass Eberhart per Ende Dezember gekündigt hat.
Seit Anfang Jahr ist in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im Kanton Bern wurden die über 300 Vormundschaftsbehörden aufgehoben und durch zwölf KESB-Fachstellen ersetzt. Damit wurden die Kosten des Kindes- und Erwachsenenschutzes kantonalisiert.
SDA/cls
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