Keine weiteren Fehler
Die Wasser- und Abwassergebühren in Ostermundigen wurden korrekt verrechnet.

Zuerst kam aus, dass die Gemeinde Ostermundigen für 500 Haushalte jahrelang keine Kehrichtgrundgebühren eingefordert hatte. Rund 300'000 Franken konnte man nachträglich in Rechnung stellen, 98'000 Franken waren verjährt.
Später kam aus, dass Ostermundigen bei 120 Haushalten versäumt hatte, die Regenabwassergebühr einzukassieren. Ebenfalls jahrelang, von 2008 bis 2017. Betroffen waren Haushalte in den Neubaugebieten Hättenberg, Jurablickweg und Terrassenrain. Rund 160'000 Franken kann die Gemeinde nachträglich einfordern; die Rechnungen werden diesen Dezember verschickt. 50'000 Franken lägen länger als fünf Jahre zurück und seien daher verjährt, erklärt Gemeinderat Andreas Thomann (SP).
Keine Versäumnisse
Weitere Altlasten werden nicht mehr ans Tageslicht kommen. Ein externes Büro hat im Auftrag der Ostermundiger Behörden nämlich untersucht, ob es auch bei den Wasser- und Abwassergebühren zu Verrechnungsfehlern gekommen ist. «Dort konnten keine Versäumnisse entdeckt werden», teilt die Gemeinde nun mit. «Wir sind erleichtert», sagt Thomann.
Laut Untersuchungsbericht wurden die Fehler bei der Regenabwassergebühr durch «eine Verkettung unglücklicher Umstände mit personellen Wechseln (...), zeitlicher Verzögerung beim Stellenantritt der Nachfolger sowie Abgleichungsschwierigkeiten» verursacht. Man habe nun Kontrollmechanismen eingeführt, die solche Fehler künftig verhindern sollten.
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