Keine Prämienverbilligung für Paare
Der Grosse Rat will Konkubinats- und Ehepaare bei der Prämienverbilligung gleich behandeln. Gestützt auf ein Gutachten, erklärt die Regierung dieses Ansinnen als rechtswidrig. Der Aargau zeigt, dass es trotzdem geht.

Es geschah vor vier Jahren: Ein Leser erzählte dieser Zeitung, wie seine Partnerin und Mutter der gemeinsamen Kinder vom kantonalen Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht erfreuliche Post erhielt. Nämlich die Ankündigung, dass sie in den Genuss einer Prämienverbilligung komme.