Feuerwerksverbot im Kanton BernKeine Höhenfeuer, kein Feuerwerk am 1. August
Für den Kanton Bern gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Dies haben die bernischen Regierungsstatthalter entschieden.

Im Kanton Bern darf derzeit kein Feuerwerk und keine Höhenfeuer entzündet werden. Auch das Steigenlassen von «Himmelslaternen» ist verboten. Dies haben die Berner Regierungstatthalterämter entschieden, wie der Kanton in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Die Brandgefahr im Kanton Bern sei mit Stufe 4 weiterhin als «gross» eingestuft. Weiter bestehen bleibt das bereits geltende Feuerverbot in Waldnähe.
Zulässig seien dagegen sogenannte 1. August-Feuer an Orten, wo die Feuerwehr gut Zugang habe und Wasser verfügbar sei, so der Kanton weiter. Ebenfalls eine Ausnahmebewilligung erhalten die amtlichen Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Diese hätten genügend Abstände zum Ufer und würden von Fachleuten gezündet.
«Mit grösster Vorsicht» erlaubt seien zudem Feuer in festen Feuerstellen ausserhalb der Verbotszone von 50 Metern vom Waldrand. Bei Wind solle man auf Feuer ganz verzichten, so der Kanton weiter.
zec
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