Keine Gnade für den Bankräuber
Der Bankräuber von Lützelflüh ist zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er muss somit zurück in die Strafanstalt Thorberg, wo er bereits einsitzt. Seine Komplizin kam mit einer bedingten Haftstrafe davon.
Reuig hatte er sich gegeben, der Bankräuber, der sich seit Mittwoch vor dem Regionalgericht in Burgdorf zu verantworten hatte. Sein Verteidiger hatte versucht, den am 18.März 2013 in der Lützelflüher Bernerlandbank begangenen Raub als relativ spontanen und schlecht durchgeführten Coup darzustellen.