Keine Einsprachen gegen den Kreisel bei der A 8
Für das Teilprojekt zum Autobahnanschluss Wilderswil-Süd wurde bereits die Auflage durchgeführt. Es gingen keine Einsprachen ein. Bei der Mitwirkung zu den anderen Elementen sind verschiedene Eingaben eingegangen. Die wurden geprüft und sind teils in die weitere Planung eingeflossen.

«Nachdem die Gemeinden Matten und Wilderswil vor rund einem Jahr dem Planungskredit für den Direktanschluss Gewerbezone Flugplatz beschlossen hatten, wurde die Planung intensiv vorangetrieben.» Das teilte die Regionalkonferenz Oberland-Ost am Donnerstag mit. Bereits im letzten Herbst hatten die Unterlagen den Stand Vorprojekt erreicht, worauf die Mitwirkung durchgeführt wurde. Diese ist erforderlich für die Verfahren nach kantonalem Recht (Überbauungsordnung, Änderung Strassenplan, Änderung Wasserbauplan).
Die Verfahren können allesamt koordiniert werden, das Plangenehmigungsverfahren (PGV) für den Autobahnanschluss läuft aber etwas anders ab als die kantonalen oder die kommunalen Planungsverfahren. Die Auflage, welche bei den restlichen Verfahren erst kurz vor der Beschlussfassung durch die Gemeinden respektive vor der Genehmigung durch den Kanton stattfindet, ist im PGV bereits zu Beginn vorgesehen. «Mit der Auflage dieses Teilprojekts wurde nun ein erster Meilenstein in diesem Genehmigungsverfahren erreicht», heisst es in der Medienmitteilung.
Für die Genehmigung des Teilprojekts Umgestaltung Autobahnanschluss Wilderswil-Süd zu einem Kreisel ist ein PGV nach Nationalstrassenrecht erforderlich. Die Auflage dazu ist am 10. Mai abgelaufen. Gegen den Kreisel zur Anbindung des Direktanschlusses und der Umfahrung seien keine Einsprachen eingegangen. Das Plangenehmigungsverfahren könne somit weiter vorangetrieben werden.
Mitwirkung mit Eingaben
Bereits im November/Dezember letzten Jahres wurde für die Teilprojekte Direktanschluss Gewerbezone, Umfahrung Wilderswil (Projektänderung) und Wasserbauplan (ebenfalls Projektänderung) eine Mitwirkung durchgeführt. Die Behörden haben dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei Planungen frühzeitig in geeigneter Weise mitwirken kann – mit Einwendungen und Anregungen. Sie sind den für Beschluss und Genehmigung zuständigen Behörden in Form des Versammlungsprotokolls oder eines zusammenfassenden Mitwirkungsberichtes zur Kenntnis zu bringen.
Der Mitwirkungsbericht liegt nach Angaben der Regionalkonferenz nun vor. Zusammenfassend könne dazu Folgendes festgehalten werden: Von vier eingegangenen Eingaben äussern sich drei «grundsätzlich positiv» zum vorliegenden Projekt. Wegen der Beanspruchung von Kulturland wird das Gesamtprojekt von einer betroffenen Grundeigentümerin grundsätzlich infrage gestellt und abgelehnt.
Wie betont wird, werden der Kulturlandverlust und die Anliegen der Landwirtschaft von den Trägerschaften der Projekte – Kanton, Schwellenkorporation, Gemeinden – ernst genommen. «Nachdem das Landumlegungsverfahren im letzten Jahr leider abgelehnt worden war, entschieden sich die Trägerschaften, eine landwirtschaftliche Planung für die Direktbetroffenen durchzuführen. Die entsprechenden Arbeiten laufen bereits seit Ende 2015. Das mit dem Ziel, tragbare Lösungen während der Beanspruchung der Kulturflächen zu finden und den Bedürfnissen der Landwirte und Grundeigentümer für eine mögliche Neuzuteilung bestmöglich gerecht zu werden.»
Die weiteren Schritte
Wie es heisst, wurde «unter Einbezug der berücksichtigten Eingaben aus der Mitwirkung» in der Zwischenzeit das Bauprojekt ausgearbeitet. Es wird nun den kantonalen Fachstellen zur Vorprüfung unterbreitet. Im Anschluss werden die von den Fachstellen eingebrachten Hinweise bis Ende Jahr in die Projekte eingearbeitet. Anfang 2017 soll dann die öffentliche Auflage der verschiedenen Projekte durchgeführt werden. Bei Bedarf werden danach Einspracheverhandlungen durchgeführt, bevor die Unterlagen im Frühjahr der Gemeinde zum Beschluss vorgelegt werden (Teil Direktanschluss).
Danach erfolgt noch die Genehmigung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung. Für die Projektänderung der Umfahrung und die Projektänderung des Wasserbauplans werden nach den Einspracheverhandlungen die Unterlagen direkt zur Genehmigung eingereicht.
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