Keine Dritteinwirkung: Verfahren nach tödlichem Tramunfall eingestellt
Die Strafuntersuchung nach dem Unfall, bei dem am 1. April eine 30-jährige Frau nach einer Kollision mit einem Tram verstorben ist, ist eingestellt worden. Gemäss der Staatsanwaltschaft liegt kein Drittverschulden vor.
Der Tod der jungen Frau hatte im April für viel Gesprächsstoff gesorgt. Vor allem als bekannt wurde, dass sie für den Nachrichtendienst des Bundes gearbeitet hatte. Auch heute erinnert eine kleine Gedenkstätte bei der Tramstation Kocherpark noch an die 30-Jährige.
Das nach dem Unfall eingeleitete Strafverfahren wurde nun aber gestützt auf die Ermittlungen der Kantonspolizei Bern eingestellt. Die Frau habe sich unvermittelt und für den Tramführer nicht voraussehbar den Tramgeleisen genähert. Trotz einer sofort eingeleiteten Notbremsung habe der Chauffeur nicht verhindern können, dass die Frau vom Tram erfasst wurde. Dies schreibt die Polizei am Freitag in einer Mitteilung.
Zebrastreifen entfernt
Wie die Kantonspolizei Bern und die Staatsanwaltschaft weiter mitteilen, könne dem Tramführer kein Verschulden nachgewiesen werden. Auch eine Dritteinwirkung könne ausgeschlossen werden. Wie die Polizei weiter schreibt, ist die Einstellungsverfügung rechtskräftig, die Einsprachefrist sei abgelaufen.
Die Stadt Bern hat aufgrund des Unfalls die Verkehrssignalisation untersucht. Nun werden sämtliche Zebrastreifen entfernt, die über ein Tramtrassee führen.
Damit wollen die Behörden verhindern, dass sich Fussgänger in falscher Sicherheit wähnen - denn das Tram hat gemäss Gesetz gegenüber Fussgängern immer Vortritt, auch bei einem Fussgängerstreifen. 15 Zebrastreifen werden entfernt, darunter derjenige beim Kocherpark.
SDA/js
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