Keine Ausweiskontrollen durch Sicherheitsdienste
Im Kanton Bern dürfen weiterhin nur Polizisten Ausweise überprüfen. Der Grosse Rat hat sich gegen eine Lockerung dieser Praxis ausgesprochen.

Es bleibt dabei: Private Sicherheitsdienste dürfen im Kanton Bern künftig keine Ausweiskontrollen durchführen. Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag seine ablehnende Haltung auch in zweiter Lesung des neuen Polizeigesetzes bekräftigt.
In Zeiten hohen Spardrucks greifen zahlreiche Gemeinden im Kanton Bern auf die Dienste privater Sicherheitsfirmen zurück, etwa im Kampf gegen Littering oder um bei Schulhäusern oder an Treffpunkten im öffentlichen Raum für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Gemeinden machten Druck
Von Seiten der Gemeinden kam denn auch der Wunsch, dass private Sicherheitsleute in Zukunft Ausweiskontrollen durchführen können sollten. Ohne diese Kompetenz, verfehlten die Sicherheitsleute ihre Wirkung.
Bei der Debatte des neuen Polizeigesetzes im vergangenen Januar lag diese Forderung bereits auf dem Tisch. Der Rat lehnte sie damals ab. Nun tauchte die Forderung in leicht modifizierter Form in der zweiten Lesung wieder auf.
Die SVP forderte neu, dass die Kompetenz an private Sicherheitsleute übertragen werden darf, wenn diese «erhöhte Anforderungen» erfüllten. Welche das sind, solle der Kanton in einer Verordnung regeln.
Nutzlos ohne Kompetenzen
Die Kantonspolizei könne am Wochenende zu wenig präsent sein und sich um Dinge wie Ausweiskontrollen kümmern, monierte am Donnerstag Annegret Hebeisen-Christen (SVP/Münchenbuchsee). Auch der Thuner Sicherheitsvorsteher und SP-Grossrat Peter Siegenthaler setzt in gewissen Fällen auf private Sicherheitsdienste. Diese seien aber nutzlos, wenn sie samstagnachts «nur freundlich grüssend» durch die Ausgehmeile patrouillieren dürften.
Eine Ausweiskontrolle sei vom Zwangsgehalt her ein sehr geringes Mittel. Das staatliche Gewaltmonopol werde daher nur in sehr geringem Mass tangiert, fügte Lars Guggisberg (SVP) an. Sobald sich jemand gegen eine Kontrolle wehre, stelle sich sogleich wieder die Frage nach möglichen Zwangsmassnahmen, gaben Nathan Güntensperger (GLP) und Marc Jost (EVP) zu bedenken. Es sei also besser, wenn die Ausweiskontrollen bei der Polizei blieben.
Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser verwies auf die Ressourcen- und Brennpunktverträge, die die Gemeinden mit der Polizei abschliessen könnten, um entsprechende Polizeileistungen einzukaufen.
Chancenlos
Der Grosse Rat verwarf den SVP-Antrag schliesslich mit 116 zu 19 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Ebenfalls abgelehnt hat der Rat am Donnerstag einen Antrag, wonach alle Gemeinden bei Verstössen gegen die öffentliche Ordnung Bussen verhängen dürfen sollen.
Es bleibt dabei, dass dies nur diejenigen tun können, die mit der Polizei einen Ressourcenvertrag abgeschlossen haben und so Dienstleistungen der Polizei einkaufen. Ein heisses Eisen des neuen Polizeigesetzes wird der Grosse Rat kommende Woche anpacken: ein umstrittener Gesetzesartikel zur Wegweisung von Fahrenden.
SDA
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