Keine Anklage
Vorwurf der organisierten
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gestern mitgeteilt, dass sie gegen die Mitglieder des Hells Angels MC Zürich keine Anklage wegen organisierter Kriminalität erhebe. Der ursprüngliche Ermittlungsansatz, wonach es sich bei den Hells Angels um eine kriminelle Organisation handle, habe nicht erhärtet werden können. Das Verfahren werde diesbezüglich eingestellt. Beim Bundesstrafgericht angeklagt werden nur fünf einzelne Exponenten des Motorradklubs. Die BA wirft ihnen schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine versuchte Erpressung, eine versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall vor. Die Angeklagten sollen laut BA zum Teil professionell Marihuana angebaut und verarbeitet haben. Einer habe zudem von März bis April 2003 Druck auf einen Bordellbesitzer ausgeübt, um von diesem Schutzgeld zu erpressen. In einem weiteren Fall sei es den Beschuldigten darum gegangen, einen mutmasslichen Dieb von zwei Motorrädern der Marke Harley Davidson dingfest zu machen. Schliesslich geht es laut BA um Vorbereitungen für einen Raubüberfall auf einen Geldtransporter im Raum Zürich. Die Verfahren wegen weiterer möglicher Straftaten werden laut BA wegen ungenügender Beweislage oder Verjährung eingestellt. Gegenüber den neun mutmasslich daran beteiligten Personen wird keine Anklage erhoben. Und die Kosten? Dennoch sollen mehrere Personen, gegen die ermittelt wurde, einen Teil der Untersuchungskosten zahlen. «Das werden wir nicht schlucken», kündigte Valentin Landmann, Anwalt des Hauptbeschuldigten, am Abend im Schweizer Fernsehen an. Laut Landmann fordert die BA allein von seinem Mandanten mehr als 196000 Franken. Mit ihrer Forderung wolle die BA verhindern, dass sie eines Tages Entschädigungen zahlen müsse. BA-Sprecherin Jeannette Balmer bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass es sogenannte «Einstellungsverfügungen unter Kostenfolge» gegeben habe. Betroffen davon sind sowohl Angeklagte als auch Personen, gegen die keine Anklage erhoben worden ist. Gegen die Auferlegung der Kosten können sich die Betroffenen mit einer Beschwerde beim Bundesstrafgericht wehren. sda>
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